Weltkriegsgedenken in Berlin: Flaggenverbot bleibt bestehen

    Weltkriegsgedenken in Berlin:Gericht bestätigt russisches Flaggenverbot

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    Russland-Flaggen bleiben am 9. Mai rund um sowjetische Ehrenmale verboten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied damit anders als das Verwaltungsgericht zuvor.

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    Ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole in Berlin ist per Gericht vom Tisch. Russische Flaggen hingegen bleiben verboten.
    Quelle: Fabian Sommer/dpa

    Am sowjetischen Ehrenmal Berlin-Tiergarten dürfen zum Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkrieges vor 78 Jahren keine russischen Fahnen und Symbole gezeigt werden. Ein entsprechendes Verbot der Berliner Polizei wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
    Gezeigt werden dürften weder sogenannte St.-Georgs-Bänder, St.-Georgs-Fahnen, russische Fahnen und Flaggen, noch die Flagge der UdSSR, entschied das Gericht. Das OVG hob damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auf. Es verbleibe insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Berliner Polizei, hieß es. Der Beschluss ist unanfechtbar.
    Zuvor hatte das Verwaltungsgericht ein Verbot ukrainischer Flaggen und Symbole im Eilverfahren zurückgewiesen. Hier hatte die Berliner Polizei auf eine Beschwerde verzichtet.
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    Berliner Polizei wollte Symbole beider Länder verbieten

    Ursprünglich hatte die Polizei ein Verbot von Flaggen und Symbole beider Länder erlassen, da durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine Konflikte zum Weltkriegsgedenken befürchtet werden. An den fraglichen Tagen jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa zum 78. Mal.
    Die Polizei begründete ihre Allgemeinverfügung damit, das "würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee" zu gewährleisten.
    Deshalb wollte die Polizei neben russischen und ukrainischen Flaggen auch Symbole und Bilder sowie das Abspielen von Marsch- und Militärliedern rund um die drei Ehrenmale verbieten. Darüber hinaus wollte sie untersagen, "Ausrufe zu tätigen, die aufgrund der aktuellen Situation geeignet sind, den Krieg in der Ukraine zu billigen, zu glorifizieren oder zu verherrlichen".

    Ukrainischer Verein legte Beschwerde gegen Verbot ein

    Der ukrainische Verein Vitsche zog gegen das Verbot der ukrainischen Symbole mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht, wie er auf Twitter mitteilte. Anwalt Patrick Heinemann sagte dem "Tagesspiegel": "Das Verwaltungsgericht hat unsere Rechtsauffassung bestätigt: Das Verbot ukrainischer Flaggen ist - mit den Worten des Gerichts - offensichtlich rechtswidrig."
    Wer von seinem Grundrecht Gebrauch mache, sich öffentlich zur ukrainischen Nation und ihren historischen Opfern bei der Niederringung des Nationalsozialismus zu bekennen, sei keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.

    Senat: Gedenken soll nicht durch Konflikte überschattet werden

    Ein Fahnenverbot hatte es bereits im Vorjahr gegeben. Es sorgte damals für viel Kritik von ukrainischer Seite, unter anderem kritisierte es Andrij Melnyk, der damalige ukrainische Botschafter in Deutschland.
    Mit den Auflagen wollte der Senat laut eigener Aussage verhindern, dass das Weltkriegsgedenken von möglichen Konflikten im Zusammenhang mit dem aktuellen Krieg in der Ukraine überschattet wird.
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    Linkspartei will Feiertag am 8. Mai einführen

    Die Partei Die Linke forderte unterdessen, bundesweit und sogar darüber hinaus den 8. Mai zu einem Feiertag "für Befreiung und Antifaschismus" zu erklären. "Das setzt ein klares politisches Zeichen und schafft den Menschen mehr Zeit für entsprechendes Engagement und Bildung", teilte der Parteivorsitzende Martin Schirdewan mit.
    "Neben dem Tag der Einheit auch einen bundesweiten Feiertag im Zeichen der Freiheit einzuführen, hätte dabei Symbolwirkung über unsere Grenzen hinaus." Die Linke wolle nun dazu eine europäische Initiative mit befreundeten Parteien starten. In einigen europäischen Ländern sei der 8. Mai bereits offizieller Feiertag.
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    Quelle: dpa, epd, AFP

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