Faeser: Tatverdächtiger hätte abgeschoben werden können

    Faeser über Angriff in Brokstedt:Verdächtiger hätte abgeschoben werden können

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    Offenbar hätte der mutmaßliche Attentäter von Brokstedt unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können. Dies sei gescheitert - Ministerin Faeser sprach von Fehlinformationen.

    Innenministerin Nancy Faeser während eines Pressetermins am Frankfurter Flughafen.
    Innenministerin Nancy Faeser.
    Quelle: dpa

    Nach Ansicht von Innenministerin Nancy Faeser hätte der mutmaßliche Attentäter von Brokstedt unter bestimmten Umständen abgeschoben werden können.
    "Wir haben versucht, an ihn ranzukommen, und hätten wir gewusst, dass er in U-Haft sitzt, hätten wir ihn anhören und dann abschieben können", sagte die SPD-Politikerin bei der dpa-Chefredaktionskonferenz am Montag in Berlin.

    Wir wissen inzwischen, dass es eine Fehlinformation gab.

    Innenministerin Nancy Faeser 

    Faeser: Behörden mit Abschiebung gescheitert

    Faeser zufolge haben die Behörden bereits vorher versucht, den Mann abzuschieben - und sie scheiterten. "Die Schwierigkeit da schien ja, dass er staatenlos war", sagte Faeser. Das wäre nach ihren Worten erst einmal ein Prozess gewesen mit dem Staat Israel und den palästinensischen Behörden.
    Rückführungen in die Palästinensergebiete hat es bisher nur in ganz wenigen Fällen mit Zustimmung Israels gegeben.
    Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Regionalzug von Kiel nach Hamburg mit einem Messer auf andere Fahrgäste eingestochen haben. Zwei junge Menschen starben, fünf weitere wurden teils schwer verletzt. Knapp eine Woche zuvor war der 33-Jährige aus der U-Haft in Hamburg entlassen worden.
    Sohad Khaldi | ZDF-Reporterin in Brokstedt / Schleswig-Holstein
    Nach der Messer-Attacke in einem Zug zwischen Kiel und Hamburg werde der Täter heute vernommen: "Über seine Motive ist noch nichts bekannt", so ZDF-Reporterin Sohad Khaldi.26.01.2023 | 2:04 min

    Falscher Ausweis in den Akten

    Zuvor war bekanntgeworden, dass in die Akte, die das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu Ibrahim A. anlegte, fälschlicherweise ein Ausweis aus Syrien von einer anderen Person gelangt sein soll. Daher sei das Bamf zwischenzeitlich davon ausgegangen, dass der Mann ein staatenloser Palästinenser aus Syrien sei.
    Ein Bamf-Abteilungsleiter hatte im Innenausschuss des Landtages von Schleswig-Holstein zudem erklärt, Ibrahim A. selbst habe nach seiner Einreise 2014 gesagt, er stamme aus dem Gazastreifen und sei staatenlos.
    Quelle: dpa

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