Bundesverwaltungsgericht:Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig
von Dominik Rzepka
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Wer hat wann mit wem telefoniert? Diese Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Justizminister Buschmann fühlt sich bestätigt.
Gericht erklärt das Speichern von Daten auf Vorrat als rechtswidrig (Symbolbild).
Quelle: dpa
Und täglich grüßt das Murmeltier. Zum gefühlt 78. Mal hat ein Gericht geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Wer also wann mit wem telefoniert hat, das dürfen Anbieter wie die Telekom oder Vodafone nicht ohne konkreten Verdacht speichern. Das gilt auch für Standortdaten.
Dieses Urteil hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekanntgegeben, wie eine Sprecherin ZDFheute bestätigt. Laut Gericht ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden.
Buschmann begrüßt das Urteil
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist seit Jahren ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Er begrüßt das Urteil und nennt es einen Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu streichen. Stattdessen müssten digitale Bürgerrechte gestärkt werden. Buschmann sagt:
Damit Ermittler Straftaten besser aufklären können, favorisiert Buschmann statt der Vorratsdatenspeicherung das so genannte "Quick Freeze"-Verfahren. Es sieht vor, dass Daten eingefroren werden können. Allerdings erst dann, wenn wirklich ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat vorliegt, nicht also anlasslos.
Ein Richter oder eine Richterin entscheidet später, die Daten aufzutauen, damit sie in einem Verfahren genutzt werden können.
Konflikt mit der SPD - und der Union
Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht sich für die Speicherung von IP-Adressen aus. Sie argumentiert, das sei durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr gedeckt.
Doch genau das sieht Justizminister Buschmann anders. Und nach dem heutigen Urteil aus Leipzig dürfte er sich nun bestätigt fühlen.