Urteil: Verwaltungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

    Bundesverwaltungsgericht:Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

    Dominik Rzepka
    von Dominik Rzepka
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    Wer hat wann mit wem telefoniert? Diese Daten dürfen nicht auf Vorrat gespeichert werden, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Justizminister Buschmann fühlt sich bestätigt.

    Ein automatisches Lager für Magnet-Datenbaender (Archivbild)
    Gericht erklärt das Speichern von Daten auf Vorrat als rechtswidrig (Symbolbild).
    Quelle: dpa

    Und täglich grüßt das Murmeltier. Zum gefühlt 78. Mal hat ein Gericht geurteilt: Die Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig. Wer also wann mit wem telefoniert hat, das dürfen Anbieter wie die Telekom oder Vodafone nicht ohne konkreten Verdacht speichern. Das gilt auch für Standortdaten.
    Dieses Urteil hat heute das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekanntgegeben, wie eine Sprecherin ZDFheute bestätigt. Laut Gericht ist die anlasslose Vorratsdatenspeicherung vollständig europarechtswidrig. Die Regelung dürfe nicht mehr angewendet werden.

    Buschmann begrüßt das Urteil

    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ist seit Jahren ein Gegner der Vorratsdatenspeicherung. Er begrüßt das Urteil und nennt es einen Auftrag, die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu streichen. Stattdessen müssten digitale Bürgerrechte gestärkt werden. Buschmann sagt:

    Im Rechtsstaat dürfen nicht alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt werden.

    Marco Buschmann, FDP

    Damit Ermittler Straftaten besser aufklären können, favorisiert Buschmann statt der Vorratsdatenspeicherung das so genannte "Quick Freeze"-Verfahren. Es sieht vor, dass Daten eingefroren werden können. Allerdings erst dann, wenn wirklich ein Verdacht auf eine erhebliche Straftat vorliegt, nicht also anlasslos.
    Ein Richter oder eine Richterin entscheidet später, die Daten aufzutauen, damit sie in einem Verfahren genutzt werden können.

    Konflikt mit der SPD - und der Union

    Widerspruch kommt von CDU und CSU. Die Unionsinnenminister fordern die Speicherung von IP-Adressen, mit deren Hilfe Computer und ihre Nutzer identifizierbar sind. Da dies im Moment nicht geschehe, gebe es Defizite im Kampf gegen Kindesmissbrauch im Internet, heißt es etwa aus der CSU:

    Ermittler erfahren leider oft erst geraume Zeit nach der Begehung davon.

    Joachim Herrmann (CSU), bayerischer Innenminister

    Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) spricht sich für die Speicherung von IP-Adressen aus. Sie argumentiert, das sei durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem vergangenen Jahr gedeckt.
    Doch genau das sieht Justizminister Buschmann anders. Und nach dem heutigen Urteil aus Leipzig dürfte er sich nun bestätigt fühlen.