Steuer auf Einweggeschirr in Tübingen ist rechtmäßig

    Urteil des Verfassungsgerichts:Steuer auf Einweggeschirr ist rechtmäßig

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    Die Stadt Tübingen darf eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen erheben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nach der Beschwerde einer McDonald's-Filiale.

    Eine McDonald's To-Go-Tüte und ein To-Go-Becher werden auf der Neckarbrücke in Tübingen vor der Kulisse der Altstadt gehalten (gestellte Szene)
    Vor dem Bundesverfassungsgericht beschwerte sich ein McDonald's-Restaurant gegen eine Verpackungssteuer in Tübingen - vergeblich.
    Quelle: dpa

    50 Cent pro Kaffeebecher, 20 Cent pro Strohhalm: Das sieht die Tübinger Verpackungssteuer vor, die das Bundesverfassungsgericht jetzt gebilligt hat. Sie bezwecke einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen und sei als "örtliche Verbrauchsteuer" zulässig, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Sie wiesen damit die Verfassungsbeschwerde eines Tübinger McDonalds-Restaurants ab. 
    Tübingen erhebt die umstrittene Abgabe seit 2022 auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck für Mitnahme-Lebensmittel, etwa Kaffeebecher, Pommesschalen oder Plastikbesteck. Dies soll Geld in den Haushalt bringen, vor allem aber soll die Abgabe der Vermüllung entgegenwirken und Mehrwegsysteme stärken. Je Verpackung werden 50 Cent fällig, für Besteck 20 Cent.
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    Freiburg und Heidelberg offen für Verpackungssteuer

    Gegen die Steuer klagte ein Tübinger McDonalds-Restaurant. Kommunen seien für eine solche Steuer nicht zuständig. Im Mai 2023 urteilte jedoch bereits das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, die Abgabe sei als örtliche Verbrauchsteuer zulässig. In der Vorinstanz beim baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatte sich McDonald's noch durchgesetzt.
    Das Schnellrestaurant blieb nun auch mit seiner Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg. Der mit der Verpackungssteuer verbundene Eingriff in die Berufsfreiheit sei verhältnismäßig und gerechtfertigt, entschied das Verfassungsgericht.
    Das Urteil der Verfassungsrichter könnte eine Signalwirkung entfalten. Freiburg hatte vor dem Urteil signalisiert, eine ähnliche Steuer einzuführen. Andere Städte wie etwa Heidelberg hatten sich ebenfalls interessiert gezeigt.
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    Verfassungsgericht sieht Vorgaben für Kommunalsteuer erfüllt

    Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, die Abgabe werde auf Einwegmaterial für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle erhoben. Das schließe zwar nicht aus, dass Kunden ihre Speisen und Getränke auch an andere Orte mitnehmen. Solche untypischen Fälle stünden dem für eine Kommunalsteuer notwendigen Ortsbezug aber nicht entgegen. Typischerweise würden in Einwegbehältern verkaufte Speisen und Getränke innerhalb derselben Gemeinde verzehrt.
    Das Bundesverfassungsgericht bestätigte zudem, dass die Stadt Tübingen in ihrer Steuersatzung die der Abgabe unterworfenen Speisen und Getränke ausreichend konkret definiert hat.
    Auch ein Widerspruch zu der ebenfalls Anfang 2022 in Kraft getretenen Verpackungssteuersatzung des Bundes bestehe nicht. Die von dem Schnellrestaurant vorgeschlagene Alternative, die Steuer bei den Endverbrauchern zu erheben, "wäre nicht praktikabel".
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    Umwelthilfe hofft auf weitere Verpackungssteuern

    Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßte die Karlsruher Entscheidung als "Erfolg für Umwelt und Klima". Sie forderte die Kommunen und auch den Bund auf, "schnellstmöglich Verpackungssteuern einzuführen". Dies sei "eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall".
    In Tübingen habe die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 "sichtbar abgenommen", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Gemessen an der Einwohnerzahl sei das Mehrwegangebot in der schwäbischen Universitätsstadt mittlerweile das größte in ganz Deutschland.

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    Quelle: ZDF

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    Quelle: AFP, dpa

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