Neues Transparenzgesetz :Das soll in Lauterbachs Klinik-Atlas stehen
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Ein Krankenhaus-Atlas soll ab kommendem Jahr informationen über die Qualität und Leistungsfähigkeit deutscher Kliniken zeigen. Das soll Patienten bei der Auswahl helfen.
Patientinnen und Patienten in Deutschland soll künftig besser über Leistungen und Qualitätsmängeln von Krankenhäusern informiert werden. Dazu brachte das Bundeskabinett am Mittwoch das "Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz" auf den Weg. Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz soll die Grundlage für einen Krankenhaus-Atlas schaffen, der Kliniken nach Leistungen und Qualität darstellt.
Was ist geplant?
Die Menschen in Deutschland sollen ab dem kommenden Jahr Informationen über Leistungsfähigkeit und mögliche Qualitätsmängel jedes einzelnen Krankenhauses im Internet abrufen können. Damit solle die individuelle Entscheidung der Patienten gestärkt werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).
Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten.
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Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister
Wann soll der Krankenhaus-Atlas kommen?
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf sieht vor, dass der interaktive Krankenhaus-Atlas ab 1. April 2024 digital zur Verfügung steht.
Welche Daten werden veröffentlicht?
Der geplante Atlas soll konkrete Daten bereitstellen, die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung helfen sollen, in welchem Krankenhaus sie welche Eingriffe mit besonders guter Qualität vornehmen lassen können. Lauterbach verwies auf eine Studie, derzufolge in Deutschland allein im Bereich der Schlaganfälle 5.000 Todesfälle pro Jahr vermieden werden könnten, wenn Patientinnen und Patienten zur Behandlung in spezialisierte Krankenhäuser eingewiesen würden.
Der Atlas soll etwa die Komplikationsraten für bestimmte Eingriffe für jedes einzelne Krankenhaus dokumentieren - also Angaben zu nicht vollständig geglückten Behandlungen. Zudem macht er die Fallzahlen zu Eingriffen in den einzelnen Kliniken transparent - ausgehend von der Überlegung, dass Krankenhäuser, die eine bestimmte Behandlung besonders häufig ausführen, dafür auch besonders hohe Kompetenz aufgebaut haben. Patientinnen und Patienten können sich in dem Atlas außerdem über die personelle Ausstattung an Ärzten und Pflegekräften in einem Krankenhaus informieren.
Das Krankenhaustransparenzgesetz soll die Krankenhäuser verpflichten, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die notwendigen Angaben zu übermitteln. Das InEK liefert dann die Daten und Auswertungen, und das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen bereitet die Daten für den Krankenhaus-Atlas als Verzeichnis auf.
Lauterbach wies darauf hin, dass den Krankenhäusern "empfindliche Strafen" drohten, wenn sie keine oder falsche Angaben lieferten. Die Veröffentlichung der Daten solle "übersichtlich, allgemeinverständlich und interaktiv" erfolgen und werde fortlaufend aktualisiert, erklärte Lauterbachs Ministerium. Perspektivisch könnten weitere Daten in das Transparenzverzeichnis aufgenommen werden.
Was ändert sich noch durch das Gesetz?
Das Transparenzgesetz ist Teil von Lauterbachs umfassender Krankenhausreform. Das Gesundheitsministerium gab jedoch an, dass die Veröffentlichung des Transparenzregisters keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung haben werde.
Der Verband der Ersatzkassen begrüßte das Register, weil es Versicherten und Einweisenden wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität gebe. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisierte jedoch, dass nur ein kleiner Ausschnitt der zugrundeliegenden Daten zur Qualitätsmessung veröffentlicht werden solle.
Wichtig wäre auch, dass aus dem Transparenzverzeichnis deutlich wird, welche Expertise gerade auch Kliniken haben, die dem Level 1 (Grundversorger) zugeordnet werden. Für Standardeingriffe sind sie oft durchaus geeigneter als Maximalversorger.
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von Annette Kanis
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Woran gibt es noch Kritik?
Krankenhausbetreiber und Bundesländer befürchten unter anderem, dass manche Kliniken von den Patienten künftig wegen schlechter Bewertung gemieden werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnt außerdem vor negativen Konsequenzen des Registers für alte und pflegebedürftige Menschen. Vorstand Eugen Brysch äußerte die Sorge, dass Kliniken künftig jüngere und erfolgversprechende Patienten bevorzugt behandeln könnten, um bessere Bewertungen zu erzielen. Dagegen könnten ältere oder chronisch kranke Menschen, die häufig unter Mehrfacherkrankungen litten und deren Behandlung teurer sei, die Bewertungen verschlechtern. Brysch forderte, für diese Patientengruppe müsse es Bonuspunkte geben, ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen.
Lauterbach wies diesen Einwand zurück. Ein Argument nach dem Motto: "Damit das System überlebt, müssen wir intransparent bleiben", könne er nicht akzeptieren. "Das ist für mich als Arzt eine nicht ethische, eine nicht vertretbare Situation", sagte Lauterbach. Kliniken dürften sich nicht mit Behandlungen finanziell über Wasser halten, "für die sie vielleicht nicht das Personal haben und für die sie vielleicht nicht spezialisiert sind".
Der Minister räumte ein, dass die Reform einen gewissen Ausleseprozess nach sich ziehen könnte zu Lasten von Häusern, die keine gute Qualität bei bestimmten Eingriffen anböten. Zwar leisteten Ärzte und Pflegekräfte überall im Land "phantastische Arbeit", betonte Lauterbach.
Trotzdem kann nicht jeder alles. Spezialisierung rettet Menschenleben.
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