FAQ
Geschlechtseintrag:Das ist beim Selbstbestimmungsgesetz geplant
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Beim Standesamt das Geschlecht oder den Namen ändern - das war bislang in Deutschland kompliziert. Mit einem neuen Gesetz kann das nun leichter werden. Das ist geplant.
Künftig soll jeder Mensch in Deutschland seinen eigenen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und ändern können. Das Bundeskabinett hat das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz am Mittwoch auf den Weg gebracht. Was heißt das konkret?
Wen betrifft das Selbstbestimmungsgesetz?
Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
- "Trans" sind laut Gesetzentwurf Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
- "Inter" bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, "die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen".
- "Nicht-Binär" wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.
Wie funktioniert das Gesetz genau?
Möchte jemand seinen Geschlechtseintrag ändern, müssen demnach künftig eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgegeben werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob Betroffene sich bereits medizinischen Behandlungen zur Geschlechtsangleichung unterzogen haben oder nicht.
Betroffene werden "im Umgang mit dem Staat diese Angabe [des eigenen Geschlechts] so anpassen können, damit sie im Verhältnis Bürger-zu-Staat ihre Identität leben können", so Bundesjustizminister Marco Buschmann, FDP. 23.08.2023 | 6:22 min
Dürfen Minderjährige sich auch Geschlecht und Vornamen aussuchen?
Kinder und Jugendliche können ihren Geschlechtseintrag nicht selbstständig ändern. Bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten die Erklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, danach müssen die Sorgeberechtigten nur noch zustimmen.
Was war denn die bisherige Regelung in Deutschland?
Bislang galt das sogenannte Transsexuellengesetz. Viele Transmenschen empfinden dieses als demütigend. Es sieht etwa vor, dass Betroffene Vornamen und Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen.
Dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen. Das Verfahren ist zudem langwierig und kostspielig. Das Bundesverfassungsgericht hatte mehrfach wesentliche Teile des Gesetzes für verfassungswidrig erklärt.
Wie sieht es in anderen Ländern aus?
In der Schweiz ist der Geschlechtseintrag im Personenregister problemlos möglich. Die Schweiz erlaubt jedoch nur die Kategorien "männlich" und "weiblich".
Innerhalb der ersten zwölf Monate wurden nach Angaben des Bundesamtes für Statistik 1.171 Geschlechtsänderungen registriert. Betrügereien im großen Stil sind nicht bekannt. Missbrauch ist strafbar, aber schwer nachzuweisen.
In der EU haben auch Länder wie Irland, Dänemark oder Portugal bereits Selbstbestimmungsgesetze eingeführt. Zudem gibt es auch in Argentinien und Uruguay solche Gesetze.
Können sich Personen durch die Änderung des Geschlechtseintrags künftig Vorteile erschleichen?
Auch Linken-Politikerin Sahra Wagenknecht hatte vor Gefahren für Frauen etwa in Frauensaunen gewarnt.
Für die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman ist dies eine irrationale Debatte. "Wir haben in Deutschland überwiegend gemischtgeschlechtliche Saunen."
In dem Gesetz heißt es unter anderem, dass ein eingetragenes Geschlecht einem nicht automatisch Zugang zu geschützten Räumen gibt. Es soll weiterhin das private Hausrecht gelten, also das Recht des Inhabers, darüber zu bestimmen, wer beispielsweise seine Wohnung oder Geschäftsräume betritt.
Können Kriminelle das Gesetz missbrauchen?
Das Bundeskriminalamt hatte zunächst Sorge geäußert, dass straffällige Personen mit dem Gesetz einfach ihren Namen ändern könnten, um einer Strafverfolgung zu entgehen.
Dies scheint nun geklärt: Voraussichtlich sollen die zuständigen Standesämter die Daten bei den Anträgen an die Meldebehörden, also auch die Strafverfolgungsbehörden, weitergeben.
Diese schauen dann, ob gegen die Person bereits ein Verfahren oder eine Fahndung läuft. Ist das nicht der Fall, sollen die Daten direkt wieder gelöscht und nicht gespeichert werden.
Wie oft kann der Eintrag denn geändert werden?
Theoretisch können Betroffene den Eintrag ändern, so oft sie wollen. Doch das Gesetz soll eine Sperrfrist vorsehen - erst nach einem Jahr soll eine erneute Änderung möglich sein.
Quelle: Von Stella Venohr, dpa
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