Interview
Gibt es noch einen Ausweg?:Sachsen muss Remmo-Verteidiger bezahlen
von Ann-Kathrin Jeske
|
Sachsen könnte den Strafverteidigern der verurteilten Remmo-Clan Mitglieder viel Geld zahlen müssen. Der Grund: ein Patzer im Prozess. Doch es könnte einen Ausweg geben.
Im November 2019 wurden aus dem Grünen Gewölbe in Dresden Juwelen im Wert über 100 Millionen Euro gestohlen. Die Täter aus dem Berliner Remmo-Clan wurden heute zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.16.05.2023 | 2:11 min
Es war ein aufsehenerregender Diebstahl, für den fünf Mitglieder des Remmo-Clans verurteilt worden waren. Ende 2019 hatten die Männer historische Juwelen aus dem Grünen Gewölbe, einem Dresdner Museum, gestohlen. Der Wert: mehr als 113 Millionen Euro. Fünf Angeklagte waren deshalb vom Landgericht Dresden im Mai dieses Jahres zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Ein Angeklagter wurde freigesprochen.
Die "Bild"-Zeitung berichtet nun, dass die Strafverfahren für den Freistaat Sachsen ein teures Nachspiel haben könnten. Insgesamt soll Sachsen 3,8 Millionen Euro Prozesskosten der Clan-Mitglieder übernehmen müssen, so "Bild". Doch diese Information stimmt so nicht, erklärt die Gerichtssprecherin des Oberlandesgerichts Dresden Meike Schaaf: "Die von der 'Bild'-Zeitung genannten Zahlen kann ich so nicht bestätigen."
Nach dem spektakulären Juwelenraub im Grünen Gewölbe in Dresden sind die meisten der gestohlenen Kunstwerke wieder zurückgekehrt. Die sechs mutmaßlichen Täter stehen derzeit vor Gericht.“10.01.2023 | 2:01 min
Verurteilte Clan Mitglieder müssen Anwalt selbst zahlen
Falsch ist vor allem die von "Bild" verbreitete Information, dass der Freistaat Sachsen für die Anwaltskosten aus dem Strafverfahren aufkommen muss. Zwar geht der Staat bei Pflichtverteidigern in Vorleistung, bezahlt also die Anwälte erst einmal.
Trotzdem gilt: Verurteilte Straftäter sind dazu verpflichtet, die Kosten für eine Pflichtverteidigung selbst zu zahlen. Nur wenn es nicht gelingt, das Geld von den verurteilten Clan-Mitgliedern einzutreiben, bleibt der Staat darauf sitzen. Wie das im Fall des Juwelen-Diebstahls ausgehen wird, steht laut dem Landgericht Dresden noch nicht fest.
Die Clan-Kriminalität nimmt in Deutschland zu, auch in Nordrhein-Westfalen. Heute tagt eine Expertenkommmission bei einem internationalen Kongress zur Bekämpfung dieser Problematik.30.10.2023 | 2:00 min
Verpatzter Antrag könnte teuer werden
Was den Freistaat Sachsen hingegen teuer zu stehen kommen könnte ist die eigene, verpatzte Prozessführung in dem Fall: Der sächsische Staat wollte in dem Fall vor allem erreichen, die gestohlenen Juwelen oder zumindest das, was sie wert waren, von den Angeklagten zurückzubekommen. Mehr als die Hälfte der Juwelen hatten fünf Angeklagte in einem sogenannten Deal zurückgegeben - also, indem sie die Tat gestanden, Beute zurückgaben und dafür mildere Strafen bekamen. Ein Teilerfolg.
Für die restlichen Juwelen wollte der sächsische Staat aber wenigstens Schadensersatz bekommen. Und das ging schief. Denn um den Schadensersatz zu bekommen, strengte das sächsische Finanzministerium ein sogenanntes Adhäsionsverfahren an. Ein spezielles Verfahren, mit dem auch im Strafprozess auf Schadensersatz geklagt werden kann. Doch das Gericht lehnte dieses Verfahren ab, weil das Finanzministerium den Antrag erst sehr spät im Prozess stellte. Zu spät, wie das Gericht befand.
Sachsen muss zahlen, Höhe offen
Zu einem Adhäsionsverfahren kam es also nie. Trotzdem könnte gerade dieser misslungene Antrag nun folgenreich sein und für den Freistaat Sachsen noch teuer werden. Denn, weil sich die Anwälte der Angeklagten im Prozess ja zunächst mit dem Antrag beschäftigen mussten - sie konnten ja nicht wissen, dass das Gericht den Antrag letztlich ablehnen würde - wurden dafür Anwaltskosten fällig. Fest steht also: Der Freistaat Sachsen wird die Kosten dieses gescheiterten Antrags nun zahlen müssen.
Wie teuer das wird, ist, anders als die "Bild"-Zeitung suggeriert, aber unklar. Wenn sich das Gericht tatsächlich am Wert der gestohlenen Juwelen von 113 Millionen orientieren würde, könnten die daraus folgenden Anwaltskosten tatsächlich nicht ganz billig werden. Doch auch das steht noch nicht fest, weil das Oberlandesgericht Dresden darüber noch nicht entschieden hat.
"Die Kosten konnten noch gar nicht errechnet werden, weil das Oberlandesgericht noch gar nicht über die Beschwerde gegen den Streitwert im Adhäsionsverfahren entschieden hat", erklärte die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Maike Schaaf. Heißt im Klartext: Eine Entscheidung über die Höhe der Kosten steht noch aus. Wann die Entscheidung kommt, konnte die Pressesprecherin heute nicht sagen.
Mehr zum Thema Clans
Vorstoß des Innenministeriums:Grüne gegen Vorschlag zu Clan-Abschiebungen
2:33 min
Nachrichten | ZDF-Morgenmagazin:Strategien gegen Clankriminalität
von Markus Aust