Klage gegen Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert: Sachsen will Facebook-Aktivitäten wieder ermöglichen.
Quelle: dpa
Heute endet die Frist für eine Klage, die die sächsische Landesregierung beim Verwaltungsgericht (VG) Dresden einreichen will. Die sächsische Staatskanzlei will ihre Facebook-Fanseite weiter betreiben, sieht in dem geforderten Abschalten "die essenzielle Rolle, die soziale Medien in der heutigen Gesellschaft als Informationsquelle spielen" vernachlässigt.
Das sieht die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte Juliane Hundert anders. Ihr Argument: Ohne ausreichende Rechtsgrundlage würden personenbezogene Daten erhoben, die an Facebook übermittelt und zu entsprechenden Werbeprofilen verarbeitet werden, sagt die Juristin Hundert und möchte die staatliche Facebook-Seite abschalten.
Länderkollegen teilen Bedenken gegen Facebook-Fanseiten
Mit ihrer Forderung ist die sächsische Landesdatenschutzbeauftragte nicht allein. Anfang des Jahres vertrat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber gemeinsam mit seinen Länderkolleginnen und -kollegen die Ansicht, dass das Betreiben von Facebook-Fanseiten von deutschen Behörden illegal sei.
Hintergrund:
Facebooks Mutterkonzern Meta erhebt Informationen von Besuchern einer Seite, um sie anderweitig zu verwenden. Dazu stellte der Europäische Gerichtshof EuGH vor sechs Jahren fest, dass sowohl Facebook als auch die Betreiber von Facebook-Seiten gemeinsam für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig sind. Gemeinsam also für mehr
Datenschutz.
Nur: Was bekommen die deutschen Betreiber an Einblick, was Facebook mit den erhobenen Nutzerdaten so macht? Zu wenig, ist das Fazit der Datenschützer in Bund und Land, die Daten seien bei Meta nicht sicher. Sie wollen die Bürger vor den Datenkraken von Internetplattformen wie Facebook, Instagram, Whatsapp und Co. schützen und nehmen deswegen die Behörden als Seitenbetreiber in die Pflicht.
Auch die Bundesregierung muss ihre Seite auf Facebook einstellen:
Bundespresseamt reicht Klage ein
Eine erste entscheidende Klage hat das Bundespresseamt deswegen am 16. März vor dem VG Köln eingereicht. Klagegegner ist der Bundesdatenschutzbeauftragte, der der Bundesregierung den Weiterbetrieb ihrer Facebook-Fanseite untersagte. Den Ausgang dieses Verfahrens wollen die Landesdatenschutzbeauftragten ähnlich wie bei einem Musterverfahren abwarten, ehe sie die nächsten Schritte gehen. Wann vor dem VG Köln verhandelt und entschieden wird, ist derzeit noch völlig offen.
So wird man auch in Sachsen erst den Ausgang des Verfahrens vor dem VG Köln abwarten, ehe man weitere Schritte einleitet.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.