Rente bleibt hinter Inflation zurück - Höhere Kaufkraft

    Kaufkraft seit 2013 gestiegen:Renten bleiben hinter Inflation zurück

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    Seit 2021 bleiben die Erhöhungen von Renten und Pensionen hinter der Inflation zurück. Allerdings ist die Kaufkraft in den letzten zehn Jahren deutlich gestiegen.

    Rentner mit einem Einkaufskorb
    Die Renten hinken seit 2021 der Inflation hinterher.
    Quelle: imago/photothek

    Die Erhöhung von Renten und Pensionen in Deutschland ist seit 2021 teils deutlich hinter der Inflation zurückgeblieben. In den Jahren zuvor lagen die Erhöhungsschritte bei niedrigeren Inflationsraten meist darüber. Das geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Frage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

    Renten hinken seit 2021 der Inflation hinterher

    Die Übersicht der Regierung weist auf die Nullrunde bei den Renten im Westen 2021 hin. Im Osten gab es damals ein Plus von 0,72 Prozent, bei den Versorgungsbezügen des Bundes von 1,2 Prozent. Die Inflationsrate betrug hingegen 3,1 Prozent.
    2022 stiegen die Renten im Westen um 5,35 und im Osten um 6,12 Prozent - die Inflationsrate lag im Jahresdurchschnitt bei 6,9 Prozent. In diesem Juli waren die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten gestiegen. Die Inflationsrate dürfte laut den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten bei 6,1 Prozent liegen.

    Kaufkraftgewinn bei Renten

    Stellt man Renten- und Pensionserhöhungen der vergangenen elf Jahre den Inflationsraten gegenüber, ergibt sich laut Bundesregierung ein Kaufkraftverlust bei den Versorgungsbezügen der Bundesbeamten von 4,3 Prozentpunkten. Bei den West-Renten gab es seit 2013 dagegen einen Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozentpunkten, bei den Ost-Renten sogar von 22,2 Prozentpunkten. Hintergrund ist hier die Ost-West-Angleichung der Renten. Dabei sind die West-Renten in dem Zeitraum um 33,9 Prozent gestiegen, die im Osten um 50,9 Prozent und die Pensionen im Bund um 24,4 Prozent.
    Wegen der höheren Inflation seit 2021 rückte dann aber ein möglicher Ausgleich für Rentner und Pensionäre in den Fokus. Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald, der die Anfrage gestellt hatte, warf der Bundesregierung vor, "weiterhin keine Einsicht" beim Thema Inflationsausgleich für die Rentnerinnen und Rentnern zu zeigen.

    Anstatt dass jetzt beide einen Inflationsausgleich erhielten, gibt es den nur für die Pensionäre und Pensionärinnen. Das ist für die Menschen in Deutschland nicht nachvollziehbar.

    Matthias W. Birkwald, Linken-Rentenexperte

    Pensionäre erhalten Sonderzahlung

    Tatsächlich ist mit einem Gesetz für die Bundesbesoldung vorgesehen, dass die Pensionäre eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3.000 Euro erhalten. Aufgeteilt wird dies, wie beim Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April, in zunächst 1.240 Euro und weitere Monatsbeträge.
    Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastungspakete der Regierung angesichts der Energiepreiskrise infolge des russischen Kriegs in der Ukraine erreicht worden seien. Zudem verweist sie auf die Energiepreispauschale von 300 Euro für die Rentnerinnen und Rentner. Birkwald kritisierte das als unzureichend: "Die Inflation muss endlich und sofort auch für die Rentnerinnen und Rentner ausgeglichen werden."
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    Insgesamt handele es sich bei der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung um zwei "unterschiedliche, historisch gewachsene Systeme", so die Regierung. Betriebliche Vorsorge sei dabei anders als bei der gesetzlichen Rente bei den Pensionen bereits enthalten. Birkwald hingegen beklagte "massive Unterschiede". Pensionen lägen im Schnitt weit höher als Renten.
    "Selbst wenn man bedenkt, dass die Pensionen bereits eine Betriebsrentenkomponente enthalten und die Beamten ein durchschnittlich höheres Bildungsniveau haben, ist dies nicht akzeptabel", sagte Birkwald. Der Linken-Politiker forderte eine außerordentliche Rentenerhöhung um 10 Prozent Anfang 2024 und den Umbau der Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Abgeordnete einzahlen.

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