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Bis zu 19 Euro weniger pro Monat:Leistungen für Asylbewerber sinken 2025
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Ab Januar 2025 sinken die Zahlungen für Asylbewerberinnen und -bewerber. Grund ist der Rückgang der Inflation. Monatliche Leistungen können bis zu 19 Euro pro Monat gekürzt werden.
Asylbewerber in Deutschland müssen ab 2025 mit weniger Geld auskommen.(Archivfoto)
Quelle: dpa
Asylbewerber in Deutschland erhalten im kommenden Jahr weniger Geld für ihren Lebensunterhalt.
Monatliche Sätze für Asylbewerber sinken 2025
Die monatlichen Bedarfssätze sinken je nach Alter, Wohn- und Familiensituation zum Jahreswechsel um 13 bis 19 Euro im Monat. Die neuen Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden am Dienstag vom Bundessozialministerium im Gesetzesblatt veröffentlicht, das "Handelsblatt" berichtete zuerst darüber.
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- Alleinstehende, die nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten demnach künftig 441 Euro im Monat - bislang lag der Satz bei 460 Euro.
- Für Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, oder Asylbewerber in Sammelunterkünften sinkt der monatliche Betrag von 413 auf 397 Euro.
- Die Sätze für Kinder und Jugendliche sowie für unverheiratete Erwachsene unter 25 Jahren, die bei ihren Eltern leben, liegen niedriger.
Für jugendliche Asylbewerber zwischen 14 und 17 Jahren sinkt der Satz im nächsten Jahr um 17 Euro auf 391 Euro, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren um 14 Euro auf 327 Euro und für Kleinkinder bis fünf Jahre um 13 Euro auf 299 Euro im Monat.
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Sachleistungen statt Geldleistungen sind möglich
Im Jahr zuvor waren die Sätze deutlich erhöht worden. Statt mit Geldleistungen kann der Bedarf auch durch Sachleistungen gedeckt werden. Die Kosten für Unterkunft, Heizung und Strom sind in den Beträgen nicht inbegriffen.
Die Regelbedarfe für Sozialleistungen werden jährlich an die Entwicklung der Preise und Nettolöhne angepasst. Ab Januar 2025 sinken die Leistungen für Asylbewerberinnen und -bewerber. Nach der dafür angewandten Berechnungsmethode hätte sich deshalb auch für die Sozialhilfe und beim Bürgergeld zum Jahreswechsel eigentlich ein niedrigerer Wert ergeben - dort greift aber eine Bestandsschutzregelung, weswegen die Regelbedarfssätze gleich bleiben. Nach Angaben des Bundessozialministeriums greift diese Regelung aber nicht für das Asylbewerberleistungsgesetz, weswegen hier Kürzungen möglich sind.
Quelle: ZDF
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