Urteil des Bundessozialgerichts: Bereitschaftspraxen dicht

    Urteil des Bundessozialgerichts:Bereitschaftspraxen dicht - droht Kollaps?

    von Sophie Burkhart
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    Mehrere Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz schließen zum 1. Januar 2024. Grund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts. Droht jetzt der Kollaps in den Notaufnahmen?

    Bereitschaftspraxis
    Die Kassenärztliche Vereinigung schließt mehrere Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz. In der Folge könnten die Notaufnahmen in den umliegenden Kliniken wieder voller werden.11.12.2023 | 1:52 min
    Dieses Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Oktober 2023 sorgte für Aufsehen: Das Gericht hatte entschieden, dass ein Zahnarzt, der als sogenannter Poolarzt im Notfalldienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg tätig ist, sozialversichert werden muss.
    Bundesweit werden nun Ärztliche Bereitschaftspraxen (ÄBP) geschlossen, in denen eben jene Poolärzte freiwillig im Bereitschaftsdienst mitarbeiten. Der Grund: Die Sozialabgaben für die Poolärzte hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) zu leisten - Mehrkosten, die sie jedoch nicht stemmen könnten. In Rheinland-Pfalz will die KV deswegen zum 1. Januar 2024 sieben solcher ÄBP im Land schließen und die Öffnungszeiten der restlichen ÄBP einschränken.
    Reformbedarf bei der Notaufnahme
    Die Notaufnahme in den Krankenhäusern ist notorisch am Limit: Zu wenig Personal und völlig überlaufen. Viele Menschen kommen, weil sie woanders keine schnelle Hilfe finden - Wie lässt sich die Situation lösen?20.04.2023 | 2:34 min

    Notaufnahmen müssen Schließungen kompensieren

    Die Poolärzte hätten in der Vergangenheit ihre Sozialbeiträge immer selbst bezahlt, sagt Haus- und Poolärztin Judith Engel. Die Poolärzte seien jedoch nur scheinselbstständig und eigentlich bereits Angestellte der KV, weil diese unter anderem die Räumlichkeiten stellen.
    Ihre Hausarztpraxis liegt in Ingelheim, wo 2024 die Bereitschaftspraxis geschlossen werden soll. Für sie ein Desaster.

    Die Patienten, die am Wochenende nirgends hinkönnen, stehen dann montags bei den Hausärzten auf der Matte und dann bricht hier alles zusammen.

    Judith Engel

    Vor allem für Notaufnahmen der Kliniken sei die Schließung der Bereitschaftspraxen eine Katastrophe. Patienten, die vom Hausarzt versorgt werden könnten, "klauen den lebensbedrohlich gefährdeten Patienten den Platz", weil es keine andere Anlaufstelle für sie gebe, so Engel.

    Kompromiss zwischen Gesundheitsministerium und KV

    Der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) zeigte sich über die Schließungen äußerst unzufrieden. Es hätte "keine vernünftigen Vorgespräche und Abstimmungen" zwischen der KV RLP und dem Gesundheitsministerium gegeben. Bei einem Treffen Anfang Dezember einigten sich Hoch und die KV RLP schließlich auf einen Kompromiss:
    Alle, die in der Nacht medizinische Hilfe benötigen, sollen zunächst die 116 117 anrufen; auch bei eigentlich mobilen Patientinnen und Patienten sei dann ein Hausbesuch durch einen Arzt möglich. Dafür würden im Land rund 20 Fahrdienste bereitgestellt. Die ausgewählten ÄBP werden aber geschlossen.

    Nachzahlungen in Millionenhöhe

    Die Sozialabgaben der letzten vier Jahre muss die KV RLP nun nachzahlen.

    Wir rechnen mit maximal 20 Millionen Euro, wahrscheinlich um die 12,5 Millionen Euro, die wir zurückzahlen müssen.

    Andreas Bartels, KV RLP

    Auch in anderen Bundesländern schlug das Urteil hohe Wellen: In Baden-Württemberg wurden bereits acht allgemeine Notfallpraxen geschlossen. Die Bremer KV hingegen will bis zum 31. März 2024 geplante Schließungen der Bereitschaftspraxen aussetzen.
    Daniela Wittenstein ist öfter Patientin in der Bereitschaftspraxis in Ingelheim. Dass die Praxis zum 1. Januar 2024 geschlossen werden soll, findet sie ziemlich traurig. "Wir haben so viele Patienten hier in Ingelheim. Die brauchen die Bereitschaftspraxis. Je weiter man fahren muss, desto mehr Menschen werden dann sterben", sagt sie.

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