Faeser will mehr überraschende Abschiebungen

    Auch bei langjährig Geduldeten:Faeser will Abschiebungen ohne Ankündigung

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    Auch, wer jahrelang in Deutschland geduldet wurde, soll nach dem Willen von Innenministerin Faeser ohne Vorwarnung abgeschoben werden können. Die Folgen für Betroffene wären hart.

    Abgelehnter Asylbewerber wird abgeschoben
    Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers - künftig ohne Vorankündigung?
    Quelle: dpa

    Abschiebungen auch bei langjährig Geduldeten sollen nach Plänen des Bundesinnenministeriums künftig nicht mehr angekündigt werden müssen. Betroffene könnten dann von der Polizei überraschend abgeholt und außer Landes gebracht werden.
    Das geht aus einem Diskussionspapier "zur Verbesserung der Rückführung" hervor, das das Ministerium von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) Anfang August veröffentlichte.
    Die "Süddeutsche Zeitung" berichtete nun über diesen Aspekt. Bisher müssen Menschen, die sich bereits mehr als ein Jahr geduldet in Deutschland aufhalten, mindestens einen Monat vorher über ihre bevorstehende Abschiebung informiert werden. Das Ministerium begründete den Vorschlag mit einer Entlastung der Ausländerbehörden.
    Nancy Faeser
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    Fast 250.000 Menschen in Deutschland mit Duldung

    Geduldete sind Menschen, die zwar ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können. Das kann etwa daran liegen, dass sie keine Ausweisdokumente haben, krank sind oder ein minderjähriges Kind haben, das eine Aufenthaltserlaubnis besitzt. Die Duldung ist immer befristet.
    2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung knapp 13.000 ausreisepflichtige Personen aus Deutschland abgeschoben. Laut Ausländerzentralregister waren Ende 2022 rund 304.000 Menschen ausreisepflichtig, davon etwa 248.000 mit einer Duldung.
    Hauptstadt-Korrespondent Thomas Reichard
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    Linksfraktion nennt Vorschlag "unverantwortlich"

    Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara Bünger, erklärte, für viele geduldete Menschen wäre die Neuerung eine Katastrophe. Die jetzige Regelung mit vier Wochen Ankündigungsfrist ergebe sich zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Grundsatz der Menschenwürde:
    "Die Betroffenen leben meist seit Jahren in Deutschland, sie gehen womöglich einer Arbeit nach und haben eine Wohnung angemietet, es bestehen Freundschaften und Beziehungen, Kinder gehen zu Schule und sind längst angekommen."

    Solche Menschen ohne Vorankündigung aus ihrem Leben herauszureißen und abzuschieben, ist unmenschlich und unverantwortlich.

    Clara Bünger, Die Linke

    Quelle: dpa

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