Corona-Lage:Lauterbach: "Die Sommerwelle flacht ab"
|
Die Corona-Sommerwelle flacht ab, das sei aber kein Grund zur Entwarnung, sagte Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Doch es gebe auch positive Nachrichten von den Impfstoffen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sowie der Immunologe Leif Erik Sander von der Charité haben in der Bundespressekonferenz über die aktuelle Corona-Lage informiert.
Karl Lauterbach: "Die Sommerwelle flacht ab"
"Wir haben eine günstige Entwicklung bei der Sommerwelle", sagte Lauterbach, die Fallzahlen und die Sterblichkeit gingen zurück. Man müsse außerdem bedenken, dass der Anteil der nicht registrierten Corona-Erkrankungen gestiegen sei, sagte Lauterbach in der Bundespressekonferenz. "Die Dunkelziffer steigt." Das zeigten Daten des Robert Koch-Instituts.
Man erwarte aber steigende Zahlen für den Herbst, wenn es wieder zunehmende Kontakte in Innenräumen gebe und die Schule wieder begonnen habe.
Lauterbach: Positive Nachricht bei den Impfstoffen
Es gebe "Sehr gute Nachrichten" bei der Entwicklung der Impfungen. Im September werde sich die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) mit den neuen Omikron-Impfstoffen befassen, am 1. September mit dem BA.1-bivalenten Impfstoff, dessen Auslieferung dann bereits am 2. September erfolgen könne.
Voraussichtlich am 27. September findet dann die entsprechende Gremiensitzung zum BA.5-bivalenten Impfstoff statt, so dass dann die Auslieferung am 28 September starten könnte. Die Bundesregierung habe beide Impfstoffe in "auskömmlicher" Menge besorgt. "Wir werden daher relativ früh auch beliefert werden."
Dashboard Corona
ZDFheute Infografik
Ein Klick für den Datenschutz
Für die Darstellung von ZDFheute Infografiken nutzen wir die Software von Datawrapper. Erst wenn Sie hier klicken, werden die Grafiken nachgeladen. Ihre IP-Adresse wird dabei an externe Server von Datawrapper übertragen. Über den Datenschutz von Datawrapper können Sie sich auf der Seite des Anbieters informieren. Um Ihre künftigen Besuche zu erleichtern, speichern wir Ihre Zustimmung in den Datenschutzeinstellungen. Ihre Zustimmung können Sie im Bereich „Meine News“ jederzeit widerrufen.
Lauterbachs erläutert Vorschläge zum Infektionsschutz
Der Bundesgesundheitsminister wies Kritik an der zusammen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) erarbeiteten Neufassung des Infektionsschutzgesetzes zurück. Der Vorschlag sieht vor, dass die Länder ab 1. Oktober die Möglichkeit haben unabhängig von der Inzidenz eine Maskenpflicht zu verhängen. "Ich glaube, dass die Länder das alle machen werden, weil wir zum 1.10. wieder höhere Fallzahlen haben werden." Sie müssen aber eine Ausnahme vorsehen, für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Das könne eine zusätzliche Sicherheit in der Gastronomie bieten.
Mit zwei Diskussionspunkten wollte Lauterbach in dem Zusammenhang aufräumen: Man müsse sich dafür aber nicht alle drei Monate impfen lassen. Das sei auch nicht sinnvoll. In diesem Zeitraum von drei Monaten sei man nach heutigen Erkenntnissen vor Ansteckung geschützt. Vor einem schweren Verlauf sei man aber viel länger geschützt. Es geht also um die Möglichkeit der Ansteckung. Sich alle drei Monate impfen zu lassen, wäre auch "medizinisch völlig unsinnig".
Geht es nach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann sollen beim neuen Infektionsschutzgesetz einige Dinge bundeseinheitlich geregelt werden. Die Länder erhalten zudem Spielräume für zusätzliche Maßnahmen. Noch ist das ein Entwurf, der vom Kabinett, von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden muss. Demnach gibt es:
Die FFP2-Maskenpflicht im Luftverkehr sowie im öffentlichen Personenfernverkehr, also vor allem Fernzügen, wird beibehalten. Für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen soll zudem eine Testnachweispflicht gelten. Von der Testpflicht können aber insbesondere Menschen, die innerhalb der zurückliegenden drei Monate vollständig geimpft wurden oder genesen sind, ausgenommen werden.
Die Länder können mit Blick auf die ab Herbst erwartete neue Infektionswelle weitergehende Vorschriften festlegen, um das Gesundheitswesen oder andere Bereiche der kritischen Infrastruktur zu schützen. Dies sind insbesondere eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie generell in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Für Schulen kann dies ab der fünften Klasse gelten, wenn die Maskenpflicht zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist. Vorgeschrieben werden für Maskenpflichten bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie allerdings Ausnahmen - und zwar für höchstens vor drei Monaten Geimpfte oder Genesene sowie bei aktuellem Testnachweis.
Bundeseinheitliche Kriterien wie Inzidenzwerte oder Krankenhausbelegung gibt es für all dies nicht. Allerdings können die Länder solche Werte festlegen, auch in Form von Stufenplänen.
Für Schulen kann dies ab der fünften Klasse gelten, wenn die Maskenpflicht zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist. Vorgeschrieben werden für Maskenpflichten bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen oder entsprechende Einrichtungen sowie für die Gastronomie allerdings Ausnahmen - und zwar für höchstens vor drei Monaten Geimpfte oder Genesene sowie bei aktuellem Testnachweis.
Bundeseinheitliche Kriterien wie Inzidenzwerte oder Krankenhausbelegung gibt es für all dies nicht. Allerdings können die Länder solche Werte festlegen, auch in Form von Stufenplänen.
Stellt ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens oder der sonstigen kritischen Infrastruktur fest, können Maskenpflichten auch in Außenbereichen angeordnet werden, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Dann entfallen auch die Ausnahmen für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Angeordnet werden können dann zudem verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen zum Beispiel zur Lüftung oder zum Vermeiden unnötiger Kontakte. Auch kann generell ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben werden. Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.
Angeordnet werden können dann zudem verpflichtende Hygienekonzepte mit weiteren Auflagen zum Beispiel zur Lüftung oder zum Vermeiden unnötiger Kontakte. Auch kann generell ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgeschrieben werden. Nicht vorgesehen sind jedoch auch bei einer solchen verschärften Lage Lockdowns oder Geschäftsschließungen.
Die geltenden Vorschriften zur Isolation für Corona-Infizierte werden nicht angetastet. Auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht insbesondere im Gesundheitswesen hält die Regierung fest. Zudem ist mit den ab September erwarteten neuen, an die Omikron-Variante des Coronavirus angepassten Impfstoffen eine weitere Impfkampagne geplant.
Die Ampel-Koalition will die Änderung des Infektionsschutzgesetzes zur Beschleunigung des Verfahrens per Änderungsantrag in ein bereits laufendes Gesetzgebungsverfahren einfügen. Dazu soll das Kabinett am 24. August eine sogenannte Formulierungshilfe beschließen. Nach einer Anhörung im Parlament soll der Bundestag die Neuregelung in der ersten Septemberwoche beschließen, am 16. September dann der Bundesrat.
Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres gelten, also bis kurz vor Ostern. Da die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bereits am 23. September auslaufen würden, sollen diese bis Ende September verlängert werden.
(afp)
Die neuen Regeln sollen vom 1. Oktober bis zum 7. April kommenden Jahres gelten, also bis kurz vor Ostern. Da die bestehenden Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes bereits am 23. September auslaufen würden, sollen diese bis Ende September verlängert werden.
(afp)
Anderer Diskussionspunkt ist die Frage: Können die Restaurants das schaffen? Sie haben das ja auch unter 2G oder 3 G geschafft. Die App wird aber angepasst werden. Es wird eine farbliche Unterscheidung in der App geben, so dass man leichter erkennen kann, ob ein Gast oder Besucher die Bedingungen erfüllt.
Quelle: ZDF, dpa