Mindeststrafmaß für Kinderpornografie soll sinken

    In bestimmten Fällen :Strafmaß für Kinderpornografie soll sinken

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    2021 wurden die Strafvorschriften gegen Kinderpornografie verschärft - das will Justizminister Buschmann nun ändern. Das Mindeststrafmaß soll in bestimmten Fällen sinken.

    Archiv: Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz, gestikuliert
    Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
    Quelle: dpa

    Nach heftiger Kritik von Experten will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) das Strafmaß für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie in bestimmten Fällen absenken. Durch die Verringerung der Mindeststrafe von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate sollen diese Straftaten wieder zu Vergehen herabgestuft werden.
    Damit werde den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen auf Verfahren zu reagieren, heißt es in einem Gesetzentwurf aus dem Justizministerium, über den zuerst die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichtet hatten.
    Die Höchststrafe von bis zu zehn Jahren für schwerwiegende Tatbestände soll aber unangetastet bleiben.

    In der gesellschaftlichen Diskussion wird häufig vertreten, dass der Begriff "Kinderpornografie" unpassend sei, da er Gewalt gegen Kinder verharmlose. Es gibt für diese Ansicht gute Argumente. Der strafrechtliche Paragraf § 184b StGB spricht jedoch von der Verbreitung von "kinderpornografischen" Schriften. Im Alltag wird auch oft der Begriff "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" oder "dokumentierter Kindesmissbrauch" verwendet.

    Polizei und Gerichte offenbar überlastet

    Hintergrund ist eine Flut von Verfahren, die wegen der Strafrechtsverschärfung offenbar Polizei und Gerichte in Deutschland überlasten - so wie es viele Experten prognostiziert hatten. Dabei geht es vielfach nicht um Fälle, in denen Pädokriminelle Fotos und Videos von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch erworben oder geteilt haben.
    Stattdessen trifft es auch Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die auf ein Nacktfoto im Klassenchat hinweisen, um es aus dem Verkehr zu ziehen. Oder Jugendliche, die justiziable Aufnahmen bei WhatsApp als "Mutprobe" an Freunde schicken oder nicht wissen, dass die Videos strafbar sind.
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    Höchststrafen werden beibehalten

    Durch die Beibehaltung der Höchststrafen werde sichergestellt, dass auch künftig schwere Straftaten im Bereich Kinderpornografie angemessen sanktioniert werden könnten, heißt es laut Mediengruppe in einem neuen Gesetzentwurf.
    Zugleich werde aber den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit wiedereröffnet, in jedem Einzelfall angemessen zu reagieren. "Wenn der Tatvorwurf am unteren Rand der Strafwürdigkeit liegt, kann damit wieder eine niedrigere Strafe als ein Jahr Freiheitsstrafe verhängt werden."
    Zudem könnten Verfahren wieder eingestellt werden, wenn die Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.
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    Buschmann will Gesetzesreform korrigieren

    Der Minister will damit eine Gesetzesreform von 2021 korrigieren: Nach einer Reihe schwerer Missbrauchsfälle an Kindern - etwa in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster - hatte die Große Koalition im Juni 2021 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts beschlossen.
    Neben dem Paragrafen 176 im Strafgesetzbuch, der sexuelle Handlungen an Kindern mit Körperkontakt unter Strafe stellt, wurde auch der Paragraf 184b verschärft, der die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz sogenannter kinderpornografischer Inhalte ahndet. Beide Tatbestände wurden von Vergehens- zu Verbrechenstatbeständen hochgestuft.
    Es zeigte sich jedoch, dass das Gesetz in der Praxis zu oft die Falschen traf - etwa Eltern oder Lehrer von Kindern, die kinderpornografisches Material in Klassenchats entdeckt hatten und zur Aufklärung beitragen wollten.
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    Quelle: KNA
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