Niedrige Zahl von Spendern:Organspende: Bundesrat für Widerspruchslösung
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In vielen Ländern Europas wird automatisch Organspender, wer nicht widerspricht. In Deutschland nicht. Das sollte sich nach Ansicht des Bundesrats ändern.
In Deutschland gilt: Organe und Gewebe dürfen nur dann nach dem Tod entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat.
Quelle: dpa
Der Bundesrat will die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich erhöhen. Dazu sprach sich die Länderkammer sprach sich am Freitag für die Einführung einer sogenannten Widerspruchslösung aus. Danach wäre jeder Bundesbürger ein potenzieller Organspender - außer er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen.
Bislang gilt eine erweiterte Zustimmungslösung. Sie sieht vor, dass nur Organe entnommen werden dürfen, wenn der Spender zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt hat.
Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau
Die Länderkammer stimmte einer Initiative von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen zu. In dem Entschließungsantrag fordern die Länder die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Die derzeit geltende "erweiterte Zustimmungslösung" habe sich in der Praxis nicht bewährt, heißt es in dem Beschluss: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau - trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen.
2022 spendeten 869 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Das entspricht durchschnittlich gut zehn Spendern je eine Million Einwohner, 2021 waren es etwas mehr als elf. Deutschland zählt damit im internationalen Vergleich zu den Schlusslichtern.
Der Bundestag hatte sich im 1997 verabschiedeten Transplantationsgesetz bewusst für eine Zustimmungslösung entschieden. Vor drei Jahren lehnte der Bundestag die Widerspruchslösung noch einmal ausdrücklich ab. Ärzteorganisationen, aber auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) machten sich zuletzt mehrfach für einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung stark.
So viele haben nach dem Tod ihre Organe gespendet
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Auch NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) verwies am Freitag im "Stern" auf das Leid der mehr als 8.000 Menschen, die derzeit auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen.
Wir sehen immer deutlicher: Die Zustimmungsregel reicht nicht aus.
„
Karl-Josef Laumann, NRW-Gesundheitsminister
"Es ist inzwischen alles unternommen worden, um im Rahmen unserer Zustimmungsregelung die Zahlen nach oben zu bringen. Wir müssen so ehrlich sein und zugeben, dass das alles nicht hilft."
Das große Problem sei, so Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne), dass nach wie vor von zu wenigen Menschen der Spendewille dokumentiert sei, weil sie sich zu Lebzeiten dazu nicht geäußert hätten. Deutschland sei eines der wenigen Länder in Europa, das noch keine Widerspruchslösung eingeführt habe. Auch die Bundesärztekammer begrüßte den Beschluss des Bundesrates.
Kritik an Widerspruchslösung vom Deutschen Ethikrat
Der Berliner katholische Theologe Andreas Lob-Hüdepohl wandte sich unterdessen gegen eine Widerspruchslösung. Organspende müsse immer eine freiwillige Entscheidung bleiben, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrats der Zeitschrift "Publik Forum".
Das gelte gerade, weil es auch um eine Entscheidung über den eigenen Sterbeprozess gehe. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erklärte, Schweigen dürfe in dieser Frage keine Zustimmung bedeuten. Anstatt in Grundrechte eingreifen zu wollen, müssten die Länder endlich Gas geben und die beschlossenen Maßnahmen zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft umsetzen.
Diese Organe von Toten werden am häufigsten transplantiert
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