Bundestag:Pflegereform beschlossen: Darum geht es
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Pflegegeld soll steigen, Pflegebeitrag auch: Der Bundestag hat die umstrittene Pflegereform beschlossen. Worum es geht - die Kernpunkte im Überblick.
Der Bundestag hat die Pflegereform der Ampel-Koalition beschlossen. Für das Gesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) votierten in namentlicher Abstimmung 377 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 275 Abgeordnete, zwei enthielten sich.
Zur Stabilisierung der Pflegeversicherung sollen die Bundesbürger bereits ab Juli höhere Beiträge zur Pflegeversicherung bezahlen - außer Familien mit mehreren jüngeren Kindern. Die Beitragserhöhungen bringen der Pflegeversicherung rund 6,6 Milliarden Euro im Jahr, in diesem Jahr also noch die Hälfte.
Kritik der Opposition: "Chance auf großen Wurf verpasst"
Sozialverbänden, Pflegekassen und Opposition reichten die Pläne nicht. Die Regierung habe "die Chance für einen großen Wurf verpasst", sagte die CDU-Abgeordnete Diana Stöcker. Es handele sich um ein "dürftiges Auf-Sicht-Fahren". Sie kritisierte insbesondere zu geringe Leistungsverbesserungen für die ambulante Pflege.
Der Linken-Politiker Ates Gürpinar warf der Regierung vor, die Erhöhung der Beiträge treffe in erster Linie kleine und mittlere Einkommen. Zugleich würden die Pflegeleistungen für Alte und Kranke wegen der hohen Inflation defacto zurückgefahren.
Lauterbach und Vertreter der Ampel-Koalition räumten ein, dass sie sich mehr Verbesserungen gewünscht hätten. Die Finanzsituation lasse das aber nicht zu. Lauterbach betonte, für eine grundlegende Finanzreform der Pflegeversicherung werde er im kommenden Jahr Konzepte vorlegen.
Ein Überblick über Kernpunkte der Pflegereform :
Pflege zu Hause:
- Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung.
- Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.
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Pflege im Heim:
- Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden.
- Dies soll den Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten für die reine Pflege trägt. Im Heim kommen dann auch noch Zahlungen für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.
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Beiträge I:
Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05 Prozent des Bruttolohns, für Menschen ohne Kinder bei 3,4 Prozent.
- Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht.
- Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent heraufgesetzt werden.
Beiträge II:
Konkret soll der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes deutlicher gesenkt werden - und zwar schrittweise je Kind.
- Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute.
- Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent.
- Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt "sein" Abschlag.
- Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.
Jahresbudget:
Kommen soll nun doch auch ein flexibel nutzbares Budget mit Entlastungen für pflegende Angehörige.
- Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können.
- Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3.539 Euro nutzbar sein.
- Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget schon ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann ebenfalls auf 3.539 Euro anwachsen.
Dynamisierung:
Vorgesehen sind auch zwei Stufen, um alle Geld- und Sachleistungen weiter zu erhöhen. Zum 1. Januar 2025 soll nun ein Plus von 4,5 Prozent statt zunächst gedachter 5 Prozent kommen - im Gegenzug zum noch aufgenommenen Budget. Zum 1. Januar 2028 sollen die Leistungen angelehnt an die Inflationsrate der drei Vorjahre steigen.
Quelle: dpa, KNA