FAQ
Was Brüssels Pläne bedeuten:EU will die Zahl der Abschiebungen erhöhen
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Mehr abgelehnte Asylbewerber sollen aus Deutschland abgeschoben werden, auch die EU plant eine neue Asylreform. Welche Pläne es bereits gibt.
Hand und Fußfesseln trägt ein junger Mann aus Afghanistan, den Polizisten zur Abschiebung zum Flughafen Frankfurt bringen.
Quelle: dpa
Die Bundesregierung will die Zahl der Abschiebungen erhöhen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat dazu Anfang August ein Maßnahmenpapier vorgelegt. Gleichzeitig arbeitet die Europäische Union an einer Asylreform. Auch dieses Gesetzespaket umfasst neue Regeln sowie die Überarbeitung bestehender Rechtsvorschriften für die Abschiebung.
Die EU-Institutionen wollen das Paket noch vor der Europawahl im Juni 2024 verabschieden. Ein Überblick zu den Vorhaben im Einzelnen:
Welche Zahlen liegen den Plänen zugrunde?
Laut Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Union, haben die EU-Staaten 2022 insgesamt 422.400 sogenannte Rückführungsentscheidungen ausgestellt und damit Migranten zur Ausreise aufgefordert. Betroffen waren vor allem Menschen aus Algerien (33.535), Marokko (30.510) und Pakistan (25.280).
Weniger als ein Viertel (96.795) wurde daraufhin tatsächlich in ein Land außerhalb der EU zurückgeführt. Ein Problem bei Abschiebungen ist also die niedrige Vollzugsquote.
Warum ist die Quote so niedrig?
Erstens verweigern Herkunftsländer und Drittstaaten oft die Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Personen. Zweitens wehren sich viele Betroffene gegen ihre Abschiebung. Häufig verlassen sie den EU-Staat, der die Abschiebung vornehmen möchte, und stellen einen neuen Asylantrag in einem anderen Land. Die EU-Staaten kooperieren zudem bisher wenig bei Abschiebungen.
Wie will die EU die Zahl der Abschiebungen erhöhen?
Ein Ansatz ist, die Zusammenarbeit innerhalb der EU zu stärken und ein gemeinsames europäisches System für Abschiebungen zu entwickeln. Nach dem Willen der Kommission sollen EU-Staaten zum Beispiel die Rückführungsentscheidungen gegenseitig anerkennen. Die Entscheidungen werden seit März zentral im sogenannten Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.
Was ist noch in der EU-Asylreform angelegt?
Die Asylreform sieht vor allem vor, dass ankommende Asylbewerber mit geringer Bleibechance schneller und direkt von der EU-Außengrenze abgeschoben werden. Dahinter stehen die sogenannten Grenzverfahren.
Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, oder sind sie über einen sicheren Drittstaat in die EU eingereist, sollen sie an der Grenze festgehalten werden.
Haben Menschen eine Staatsangehörigkeit, deren Anerkennungsquote für Asyl bei unter 20 Prozent liegt, oder sind sie über einen sicheren Drittstaat in die EU eingereist, sollen sie an der Grenze festgehalten werden.
Ihr Anspruch auf Asyl soll dann direkt vor Ort und innerhalb von zwölf Wochen in einem Schnellverfahren geprüft werden. Wer keine Aussicht auf Asyl hat, soll direkt abgeschoben werden.
Wie stehen die Chancen
Die größte Schwierigkeit bei Abschiebungen liegt darin, dass es häufig keinen Staat gibt, der bereit ist, die Menschen zurückzunehmen. Experten befürchten daher, dass es zu einem Abschiebestau bei den Grenzverfahren kommen könnte und damit zu Massenlagern an der Außengrenze.
Die EU bemüht sich darum, Abkommen mit Drittstaaten auszuhandeln, damit diese ihre Staatsbürger zurücknehmen. Ein Beispiel dafür ist das kürzlich geschlossene Migrationsabkommen mit Tunesien. Oft haben Asylbewerber aber keine Papiere, und ihre Staatsangehörigkeit lässt sich nicht belegen.
Quelle: epd