Rammstein-Vorwürfe:Lindemann mit Gerichtserfolg gegen YouTuberin
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YouTuberin Kayla Shyx hatte in einem Video schwere Vorwürfe gegen Rammstein-Sänger Till Lindemann erhoben. Das Landgericht Hamburg verbot nun mehrere Passagen.
Rammstein-Sänger Till Lindemann steht im Mittelpunkt von Vorwürfen. (Archivbild)
Quelle: dpa
Vor dem Landgericht Hamburg haben die Anwälte von Rammstein-Sänger Till Lindemann eine einstweilige Verfügung gegen Schauspielerin und Influencerin Kayla Shyx erwirkt. Die 21-Jährige hatte Anfang Juni in einem YouTube-Video schwere Vorwürfe gegen den Sänger geäußert.
Es geht dabei um vermeintliche sexuelle Übergriffe, K.o.-Tropfen und systematische Rekrutierung junger Frauen für After-Show-Partys der Band. Die YouTuberin schildert Eindrücke aus eigenen Erfahrungen von einem Konzertbesuch, geht mit ihren Vorwürfen jedoch auch darüber hinaus. Bis heute wurde das Video 5,8 Millionen Mal abgerufen.
Gericht untersagt mehrere Passagen von YouTube-Video
Wie Lindemanns Anwälte am Dienstag mitteilten, habe das Gericht mehrere Kernvorwürfe von Kayla Shyx als "prozessual unwahre Tatsachenbehauptungen" gewertet und bestimmte Passagen des Videos verboten, unter anderem die Behauptung, dass Mädchen bei den Konzerten unter Drogen gesetzt würden.
Untersagt wurde auch eine Aussage, die Lindemann in Zusammenhang mit "pädophilen Vergewaltigern" bringt.
Verfahren auch gegen Irin Shelby Lynn
Nach Angaben der Lindemann-Anwälte laufe vor dem Landgericht Hamburg zudem ein Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gegen Shelby Lynn. Die Irin hatte Anfang Juni mit ihren Aussagen nach dem Besuch eines Rammsteinkonzerts die Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger ins Rollen gebracht.
... bewegt sich regelmäßig im Spannungsverhältnis zwischen Berichterstattungsinteresse und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht eines Verdächtigen, das auch vor Rufschädigung schützt. Grundsätzlich müssen Medien darauf achten, dass ein Mindestmaß an Beweistatsachen vorliegt und journalistische Sorgfaltspflichten bei der Eigenrecherche eingehalten werden. Betroffene dürfen zudem nicht vorverurteilt werden.
Im Pressekodex heißt es hierzu: "Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mithilfe eines 'Medien-Prangers' sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden."
Quelle: ZDF
Im Pressekodex heißt es hierzu: "Die Berichterstattung über Ermittlungs- und Gerichtsverfahren dient der sorgfältigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über Straftaten und andere Rechtsverletzungen, deren Verfolgung und richterliche Bewertung. Sie darf dabei nicht vorverurteilen. (…) Ziel der Berichterstattung darf in einem Rechtsstaat nicht eine soziale Zusatzbestrafung Verurteilter mithilfe eines 'Medien-Prangers' sein. Zwischen Verdacht und erwiesener Schuld ist in der Sprache der Berichterstattung deutlich zu unterscheiden."
Quelle: ZDF
Mitte Juli hatte das Landgericht Hamburg in einem Beschluss dem Spiegel unter anderem untersagt, in seiner Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Lindemann habe Frauen bei Konzerten mithilfe von K.o.-Tropfen betäuben lassen, um sexuelle Handlungen vornehmen zu können.
Daniel Drepper hat mit uns über die Aussagen von Informantinnen gesprochen, die Musikjournalistin Jenni Zylka über die Folgen für die Konzertindustrie.07.06.2023 | 6:16 min
Quelle: ZDF