Verkehrssünder: Grenze schützt vor Schweizer Knöllchen nicht

    Verkehrssünder aus Deutschland:Grenze schützt vor Schweizer Knöllchen nicht

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    Die Knöllchen aus dem Nachbarland einfach ignorieren? Vorbei. Bald werden Bußgelder aus der Schweiz für deutsche Verkehrssünder auch diesseits der Grenze vollstreckt.

    Straßenverkehr in der Nähe des Gotthard-Straßentunnels in der Schweiz. Der neue Polizeivertrag regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch bei der Verfolgung von Straßenverkehrsverstößen.
    Rasen in der Schweiz - das kann richtig teuer werden. Auch grenzüberschreitend.
    Quelle: picture alliance/KEYSTONE

    Falsch parken oder rasen - Deutsche, die in der Schweiz Knöllchen kassieren, werden bald auch in der Heimat dafür zur Kasse gebeten. Möglich wird das mit Inkrafttreten des neuen Polizeivertrags zwischen Deutschland und der Schweiz. Die entsprechenden Schriftsätze wurden am Mittwoch ausgetauscht. Nach Angaben des deutschen Botschafters in Bern, Michael Flügger, tritt der Vertrag am 1. Mai in Kraft.
    Bislang konnten Verkehrssünder die teils heftigen Knöllchen aus der Schweiz in Deutschland aussitzen: Bußgelder aus Ländern außerhalb der EU - wie der Schweiz oder Großbritannien - konnten in Deutschland nicht vollstreckt werden. Ungemach drohte nur bei einer erneuten Einreise: In der Schweiz mussten Verkehrssünder dann mit einem Strafbefehl rechnen.
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    Bei Knöllchen über 70 Euro - was schnell erreicht ist

    Die neue Regelung gilt, wenn die verhängte Geldforderung 70 Euro oder 80 Franken übersteigt. Diese Schwellen sind in der Schweiz allerdings schnell erreicht: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn kostet bereits 180 Franken (184 Euro), auf anderen Straßen noch mehr. Zum Vergleich: In Deutschland wären es 60 Euro.
    Der neue Polizeivertrag regelt allerdings noch mehr - und zwar die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von "Terroristen, Menschenschmugglern, Geldautomatensprengern und Mafiosi", wie das Schweizer Bundesamt für Polizei mitteilt. Die Verfolgung von Verstößen bei Straßenverkehrsdelikten gehört aber auch dazu. Sie gilt auch umgekehrt, wenn Schweizer in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen.
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