Bundesverwaltungsgericht: Schröder scheitert mit Büro-Klage
Gang nach Karlsruhe noch möglich:Schröder: Weiter kein Büro für den Ex-Kanzler
von Daniel Heymann
|
2022 strich der Bundestag Gerhard Schröder sein Altkanzler-Büro. Der wehrte sich juristisch dagegen, ging bis zum Bundesverwaltungsgericht - das seine Klage abwies.
Der Altkanzler bekommt sein Büro im Bundestag nicht zurück, ihm bleibt nur noch der Gang vors Bundesverfassungsgericht.10.04.2025 | 0:55 min
Der Kläger selbst erschien an diesem Donnerstag nicht in Leipzig vor dem zweiten Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts. Gerhard Schröder ließ sich durch seinen Anwalt entschuldigen: Der Altkanzler wäre gerne gekommen, doch gesundheitliche Probleme ließen dies nicht zu. Nach Angaben seines Arztes leidet Schröder an Burnout und hat sich deshalb in klinische Behandlung begeben.
Vor diesem Hintergrund könnte man meinen, dass er derzeit wohl keine öffentlichen Aufgaben übernehmen möchte. Dennoch kämpfte der Ex-Kanzler um sein staatlich finanziertes Büro samt Stab - Privilegien, die bislang allen ehemaligen Kanzlern und Kanzlerinnen zuteilwurden. So auch Schröder, er verlor sie jedoch nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Heute hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht entschieden: Er wird sie zumindest vorerst nicht zurückerhalten.
Streichung nach Beginn des russischen Angriffskriegs
Bis Mai 2022 stand dem Altkanzler ein Büro in Berlin-Mitte zur Verfügung, sechs Räume mit Angestellten im Otto-Wels-Haus. Die jährlichen Kosten dafür betrugen zuletzt etwa 400.000 Euro. Dann beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestages, Schröders Büro "ruhend" zu stellen. Das hatte zur Folge, dass die Räume zurück an die SPD-Bundestagsfraktion gingen und die Mitarbeitenden wieder im Kanzleramt eingesetzt wurden.
Der Haushaltsausschuss begründete den Entzug des Büros damit, dass Schröder keine fortwirkenden Verpflichtungen aus seinem Amt mehr wahrnehme. Dass der Altkanzler gute Kontakte nach Russland pflegt, das wenige Monate zuvor seinen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen hatte, soll bei der Entscheidung keine Rolle gespielt haben.
Auch schon vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war Gerhard Schröder gescheitert. Schröder kritisierte die Entscheidung im Anschluss als willkürlich.06.06.2024 | 2:36 min
Schröder auch in dritter Instanz erfolglos
Schröder klagte gegen den Verlust seines Büros - und verlor sowohl vor dem Berliner Verwaltungsgericht als auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg. Die jahrzehntelange Praxis, dass frühere Kanzler Büros zur Verfügung gestellt bekommen, begründe laut OVG keine rechtlichen Verpflichtungen.
Vielmehr liege darin eine haushaltspolitische Entscheidung, die an die Aufgaben - und nicht an die Person - eines ehemaligen Bundeskanzlers anknüpft. Sollte es diese Aufgaben nicht mehr geben, könne man die Ausstattung folglich streichen.
„Ich bin bereit.“
1990 wird Schröder, hier mit seiner dritten Ehefrau Hiltrud, genannt Hillu, Ministerpräsident von Niedersachsen – das Kanzerlamt fest im Blick. Nachdem seine SPD-Rivalen Lafontaine und Scharping 1990 und 1994 als Kanzlerkandidaten gescheitert sind, schlägt 1998 seine Stunde ...
Quelle: dpa
Sein Büro bekommt Schröder heute auch vom Bundesverwaltungsgericht nicht zurück. Doch die Richterinnen und Richter in Leipzig begründen ihre Entscheidung anders - und öffnen dem Altkanzler so noch eine weitere Tür. Die Verwaltungsgerichte seien nämlich gar nicht für den Fall zuständig, weil es bei den Fragen aus den Vorinstanzen inhaltlich um Verfassungsrecht gehe:
Dies betrifft auch die Frage, ob und ggf. welche nachwirkenden Aufgaben oder Verpflichtungen der frühere Amtsträger hat und welche Ausstattung hierfür geboten ist.
„
Bundesverwaltungsgericht
Hierfür käme allein eine Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Betracht, so das höchste deutsche Verwaltungsgericht.
Ob der Altkanzler nun den Gang nach Karlsruhe antritt, ließen seine Anwälte zunächst offen.
Historische Debatte: Es ist der 16. November 2001. Bundeskanzler Schröder verknüpft erstmals die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage - dem Votum über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan.11.12.2024 | 171:45 min
Merkel: Neun Mitarbeitende für die Altkanzlerin
Diskussionen um die Büro-Privilegien früherer Bundeskanzler löst indes nicht nur Schröder aus. Angela Merkel etwa beschäftigt derzeit neun Angestellte in ihrem Büro. Wer den Terminkalender der Ex-Kanzlerin aufruft, findet dort Gespräche mit anderen politischen Persönlichkeiten - zuletzt Bill und Hillary Clinton -, Staatsakte und allerlei Veranstaltungen von Wirtschaftsempfängen bis zum Besuch der Sternsinger.
Das mag dem Aufgabenbereich einer ehemaligen Bundeskanzlerin entsprechen - hat aber auch seinen Preis, im letzten Jahr circa 900.000 Euro. Gerade mit Blick auf die Kosten sei die Ausstattung nicht mehr zeitgemäß, kritisiert Christian Görke, Bundestagsabgeordneter der Linken:
Es ist überhaupt nicht mehr vermittelbar, dass diese Personen einen eigenen Hofstaat haben und dann noch auf Lebenszeit.
„
Christian Görke, Die Linke
Seine Partei werde sich deshalb für eine Neuregelung einsetzen, die eine zeitlich begrenzte "normale Mindestausstattung" vorsieht. Schon 2019 beschloss der Haushaltsausschuss, dass künftige Bundeskanzler nach ihrer Amtszeit nicht mehr als fünf Mitarbeitende bekommen sollen. Olaf Scholz wird der erste sein, auf den diese Regelung Anwendung findet. Gerhard Schröder dagegen bleiben nach dem heutigen Urteil vorerst jegliche Altkanzler-Privilegien verwehrt.
Daniel Heymann ist Mitarbeiter der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Um dir eine optimale Website der ZDFmediathek, ZDFheute und ZDFtivi präsentieren zu können, setzen wir Cookies und vergleichbare Techniken ein. Einige der eingesetzten Techniken sind unbedingt erforderlich für unser Angebot. Mit deiner Zustimmung dürfen wir und unsere Dienstleister darüber hinaus Informationen auf deinem Gerät speichern und/oder abrufen. Dabei geben wir deine Daten ohne deine Einwilligung nicht an Dritte weiter, die nicht unsere direkten Dienstleister sind. Wir verwenden deine Daten auch nicht zu kommerziellen Zwecken.
Zustimmungspflichtige Datenverarbeitung • Personalisierung: Die Speicherung von bestimmten Interaktionen ermöglicht uns, dein Erlebnis im Angebot des ZDF an dich anzupassen und Personalisierungsfunktionen anzubieten. Dabei personalisieren wir ausschließlich auf Basis deiner Nutzung der ZDFmediathek, der ZDFheute und ZDFtivi. Daten von Dritten werden von uns nicht verwendet. • Social Media und externe Drittsysteme: Wir nutzen Social-Media-Tools und Dienste von anderen Anbietern. Unter anderem um das Teilen von Inhalten zu ermöglichen.
Du kannst entscheiden, für welche Zwecke wir deine Daten speichern und verarbeiten dürfen. Dies betrifft nur dein aktuell genutztes Gerät. Mit "Zustimmen" erklärst du deine Zustimmung zu unserer Datenverarbeitung, für die wir deine Einwilligung benötigen. Oder du legst unter "Einstellungen/Ablehnen" fest, welchen Zwecken du deine Zustimmung gibst und welchen nicht. Deine Datenschutzeinstellungen kannst du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in deinen Einstellungen widerrufen oder ändern.