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Prozessauftakt in Wuppertal:Schumacher-Erpresser legen Geständnisse ab
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Sie sollen versucht haben, 15 Millionen Euro von Michael Schumachers Familie zu erpressen. Der Hauptangeklagte bittet im Prozess in Wuppertal um Entschuldigung.
Vor dem Wuppertaler Gericht stehen drei Männer wegen versuchter Erpressung. Sie sollen 15 Millionen Euro verlangt haben, sonst wollten sie private Fotos und Videos veröffentlichen.10.12.2024 | 1:11 min
Im Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher haben der Hauptangeklagte und sein Sohn Geständnisse abgelegt. Beim Prozessauftakt am Wuppertaler Amtsgericht sagte der 53-jährige Wuppertaler:
Zum Anwalt, der Corinna Schumacher als Nebenklägerin vertritt, sagte er: "Richten Sie der Familie bitte aus, dass es mir wirklich leidtut."
Michael Schumachers Familie mit Privatbildern erpresst
Der spektakuläre Versuch, die Familie von Ex-Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher zu erpressen, wird seit Dienstag in Wuppertal vor Gericht behandelt.
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Auf der Anklagebank müssen sich drei Männer verantworten, von denen aber nur der 53-Jährige als mutmaßlicher Haupttäter in Untersuchungshaft sitzt. Ihm wird versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, den beiden anderen Beihilfe dazu.
Der Hauptangeklagte soll 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher verlangt haben, andernfalls würden private Fotos und Videos der Familie im Darknet landen.
Seit einer schweren Kopfverletzung bei einem Ski-Unfall Ende 2013 schirmt die Familie Michael Schumacher konsequent ab. Es gibt praktisch wenige Privatfotos oder Videos der Familie Schumacher, geschweige denn vom mehrmaligen Weltmeister selbst.
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Hauptangeklagter sah sich "mehr als Makler"
Der Hauptangeklagte sagte am Dienstag aus, er habe zwei Festplatten mit Bild- und Videomaterial von dem Mitangeklagten, einem Gleichaltrigen aus Wülfrath bei Wuppertal, bekommen. Der habe ihm gesagt, dass er das Material von einer Krankenschwester habe.
"Die Summe sollte durch drei geteilt werden", sagte der Angeklagte. Zwischen 10 und 15 Millionen Euro sollten es sein, er habe dann direkt 15 genommen.
Er habe die Dateien heruntergeladen und auf vier USB-Sticks vervielfältigt. Seinen Sohn habe er gebeten, eine E-Mail-Adresse zu erstellen, die nicht rückverfolgbar ist. Er habe sich zunächst mehr als Makler gesehen, der das Material zurückgebe. "Das ist blöde gelaufen. Was soll ich dazu sagen?"
Sohn des Hauptangeklagten gesteht Fehler ein
"Ich sehe meinen Fehler ein", sagte auch sein mitangeklagter 30-jähriger Sohn. Er habe die E-Mail-Adresse für seinen Vater eingerichtet, von einem Telefonat seines Vaters mit einer Mitarbeiterin der Schumacher-Familie ein Video aufgenommen und E-Mails für seinen Vater verschickt. Dass es um Michael Schumacher ging, habe er erst spät erfahren.
Der dritte Angeklagte, der 53-jährige Wülfrather, der zeitweise bei der Familie Schumacher auf deren Anwesen in der Schweiz wohnte, ließ von seinem Verteidiger eine Erklärung verlesen. Darin räumt er ein, von der Familie unter anderem mit der Digitalisierung von Bildmaterial beauftragt gewesen zu sein.
Als er als Subunternehmer von der Familie abgezogen wurde, sei sein Zimmer, als er seine Sachen abholen wollte, durchwühlt gewesen. Eine Festplatte sei verschwunden und ihr Verbleib nie hinterfragt worden. Sein Mandant habe mit der Sache nichts zu tun, sagte der Verteidiger am Rande der Verhandlung.
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Erpresser forderten 15 Millionen Euro
Der 53-jährige Wuppertaler und mutmaßliche Haupttäter ist nicht nur vorbestraft, er soll bei seiner Festnahme zudem unter Bewährung gestanden haben. Dennoch erwartet die Staatsanwaltschaft eine Strafe von maximal vier Jahren Haft für ihn, andernfalls hätte sie den Fall am Land- und nicht am Amtsgericht anklagen müssen.
Mit mehreren Anrufen war versucht worden, die Familie Schumacher zu erpressen. Eine Mitarbeiterin der in der Schweiz lebenden Familie verlangte als Beweis eine Probe des Materials, die über eine technisch nicht zurückverfolgbare E-Mail-Adresse verschickt wurde. Der Schweizer Polizei gelang es jedoch, die Nummer des Anrufers nach Kassel zurückzuverfolgen.
Urteil erst 2025
Weitere Ermittlungen hätten zu den beiden Wuppertalern geführt, von denen der 53-Jährige bei seiner Vernehmung vor der Haftrichterin den Wülfrather als Quelle des Materials genannt und belastet hatte.
Es war aber auch bei dem Wuppertaler Vater-Sohn-Duo privates Material der Familie Schumacher gefunden worden. Dem Wülfrather wird neben der Beihilfe zur versuchten Erpressung auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Schumachers vorgeworfen.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte, es seien im Zuge der Ermittlungen nicht nur 900 Bilder und fast 600 Videos der Familie sichergestellt worden, sondern auch die digitalisierte Krankenakte von Michael Schumacher. Die Daten seien außerordentlich sensibel.
Mit einem Urteil in dem Prozess wird erst im neuen Jahr gerechnet. Das Gericht hat fünf Verhandlungstage angesetzt.
Quelle: ZDF
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Quelle: dpa