Im Auktionshaus versteigert:Museumsmitarbeiter verkauft geklaute Gemälde
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Ein ehemaliger Angestellter eines Münchner Museums hat drei Gemälde aus dem Depot geklaut und diese anschließend versteigert. Von dem Geld soll er sich Luxusartikel gekauft haben.
Die versteigerten Gemälde brachten dem Angeklagten insgesamt rund 60.000 Euro ein. (Symbolbild)
Quelle: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Mitarbeiter eines Münchner Museums hat ein Gemälde aus einem Depot durch eine Fälschung ersetzt - und das Original versteigern lassen. Dafür hat ihn das Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt, wie das Gericht mitteilte.
Der geständige Angeklagte war von Mai 2016 bis April 2018 als technischer Mitarbeiter in der Sammlungsverwaltung eines Münchner Museums beschäftigt und hatte dort Zugriff auf das Lager, in dem Gemälde verwahrt wurden.
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Drei Gemälde aus Münchner Museum entwendet
Nach Gerichtsangaben nutzte er den Zugang, um das Gemälde "Das Märchen vom Froschkönig" von Franz von Stuck gegen eine Fälschung auszutauschen. Das Original bot er zur Versteigerung in einem Münchner Auktionshaus an, das das Bild für 70.000 Euro an eine Galerie in der Schweiz verkaufte.
Nach Abzug der Versteigerungskosten brachte der Verkauf dem Mann knapp 50.000 Euro in bar ein. Außerdem entwendete der heute 30-Jährige die Gemälde "Die Weinprüfung" von Eduard von Grützner und "Zwei Mädchen beim Holzsammeln im Gebirge" von Franz von Defregger aus dem Lager des Museums.
Eines der Gemälde ließ er ebenfalls versteigern, das andere verkaufte er direkt an das Auktionshaus, was ihm insgesamt weitere rund 12.000 Euro einbrachte.
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Angeklagter kaufte sich Luxusartikel
"Das Geld verwendete der Angeklagte, um Schulden zu tilgen und sich einen luxuriösen Lebensstil zu finanzieren", teilte das Gericht mit. "Er leistete sich unter anderem eine neue Wohnung, teure Armbanduhren und kaufte sich einen Rolls Royce."
Vor Gericht hatte der Mann den Angaben zufolge nicht nur ein Geständnis abgelegt, sondern auch "ehrliche Reue und Einsicht" gezeigt. "Er gab an, ohne Nachdenken gehandelt zu haben. Er könne sich sein Verhalten heute nicht mehr erklären", berichtete das Gericht über das Urteil vom 11. September.
Neben der Freiheitsstrafe ordnete das Gericht auch noch die Einziehung des Geldes an, das der Mann mit seinen illegalen Machenschaften verdient hatte: insgesamt 60.617,90 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle: dpa