Erzbistum Köln: Kein Ermittlungsverfahren nach Porno-Suchen

    Kein Ermittlungsverfahren:Erzbistum Köln: Porno-Suchen ohne Folgen

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    Nach Porno-Suchen auf Dienstrechnern im Erzbistum Köln hat die Staatsanwaltschaft keine strafrechtlich relevanten Inhalte gefunden. Die Folge: Es gibt kein Ermittlungsverfahren.

    Nordrhein-Westfalen, Köln: Außenansicht vom Erzbischöflichen Generalvikariat.
    Bei einer IT-Überprüfung waren im Erzbistum Köln im August mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf Internetseiten mit Pornografie, Gewalt oder Drogen festgestellt worden.
    Quelle: dpa

    Nach massenhaften Zugriffsversuchen auf Porno-Seiten von Dienstrechnern des Erzbistums Köln hat die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren aufgenommen.
    Die Vorprüfung habe keine Hinweise auf strafrechtlich relevante Inhalte ergeben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Köln der Nachrichtenagentur KNA. Zuerst hatte der WDR berichtet.

    IT-Überprüfung: Mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf Risikoseiten

    Im August sorgte ein Bericht über eine Routineüberprüfung der IT-Sicherheit des Erzbistums für Aufmerksamkeit. Danach hatte der Schutzfilter im Juli 2022 mehr als 1.000 Zugriffsversuche auf risikobehaftete Seiten (Gewalt, Pornografie oder Drogen) verhindert.
    Weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass auch nach strafrechtlich relevanten Inhalten wie Bildern oder Videos von Minderjährigen gesucht wurde, hatte die Staatsanwaltschaft eine Liste mit den geblockten Inhalten untersucht.

    Besuch von Porno-Seiten: Nicht strafbar, aber verboten

    Das Erzbistum Köln teilte auf Anfrage mit, es habe die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis genommen. Weiter betonte es, bei den regelmäßigen Überprüfungen gehe es um die Zuverlässigkeit der IT-Sicherheit und nicht um das Nutzungsverhalten einzelner Personen.
    Entgegen anderslautender Spekulationen habe es sich bei den Zugriffen nach bisherigen Erkenntnissen nicht um einen Hackerangriff gehandelt.
    Die Frage, ob es irgendwelche Konsequenzen dienstrechtlicher oder anderer Art gegeben habe, ließ die Erzdiözese unbeantwortet. Die Zugriffe von Dienstrechnern auf pornografische Seiten sind weder nach staatlichem noch nach kirchlichem Recht strafbar, in einer Dienstvereinbarung des Erzbistums aber untersagt. Pornografie gilt nach katholischer Sexualmoral als Sünde.

    Staatsanwaltschat: Ermittlung wegen Besitz von Kinderpornografie

    Die bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelte Ansprechstelle für Cybercrime in NRW ermittelt nach eigenen Angaben weiter gegen einen Ex-Mitarbeiter des Erzbistums. Er steht unter dem Verdacht, Kinderpornografie besessen und beschafft zu haben. Sein Fall war aber schon vor Bekanntwerden der Zugriffs-Liste im Erzbistum bekannt.
    Quelle: KNA

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