Drehbuchautorin Anika Decker gewinnt gegen Til Schweiger

    Autorin von "Keinohrhasen":Teilerfolg vor Gericht gegen Til Schweiger

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    Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an Til Schweigers Filmen "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" zu. Trotzdem bekommt sie nur einen Bruchteil ihrer Forderung.

    Anika Decker und Til Schweiger
    Anika Decker und Til Schweiger haben in der Vergangenheit zusammengearbeitet. Später zog Decker vor Gericht.
    Quelle: dpa

    Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen von Til Schweigers Kassenschlagern "Keinohrhasen" (2007) und "Zweiohrküken" (2009) zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch entschieden. Allerdings ist der Großteil ihrer Ansprüche laut Landgericht verjährt.
    Zudem muss Decker die Prozesskosten für das jahrelange Verfahren selbst tragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen (Aktenzeichen: 15 O 296/18).

    Decker hatte mehr als zwei Millionen Euro gefordert

    "Keinohrhasen" war damals der erfolgreichste deutsche Film im Kino. Auch "Zweiohrküken" lockte Millionen Besucher an. Beide Filme spielten hohe zweistellige Millionenbeträge ein. Bei der Klage Deckers gegen Schweigers Produktionsfirma "Barefoot Films" sowie "Warner Bros." ging es zudem auch um DVD-Verkäufe und Einnahmen aus Streaming und Pay-TV.
    Da sie aber erst im Jahr 2018 Klage erhoben hat, stehen ihr laut Landgericht wegen Verjährung Ansprüche erst ab Januar 2015 zu. Bis Ende des Jahres 2020 habe sie demnach lediglich einen Anspruch auf Zahlung von gut 180.000 Euro. Deckers Forderung belief sich hingegen auf mehr als zwei Millionen Euro.

    "Fairnessparagraf" im Urheberrecht

    Für die Nutzung der beiden Filmproduktionen ab dem Jahr 2021 hat Decker laut Urteil Anspruch auf eine weitere angemessene Beteiligung für "Keinohrhasen" in Höhe von 3,68 Prozent der Nettoerlöse und für "Zweiohrküken" in Höhe von 3,48 Prozent der Nettoerlöse.
    Hintergrund der Klage ist der "Fairnessparagraf" im Urheberrecht. Er sieht eine Nachvergütung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen.
    Decker hatte mit einer sogenannten Stufenklage um ihr Recht gekämpft. Zunächst hatte sie eine Auskunft über die Einnahmen aus den Filmen verlangt. Das Landgericht gab Decker im Oktober 2020 Recht mit der Begründung, dass wegen des überdurchschnittlichen Erfolgs beider Filme Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch auf weitere Beteiligung bestünden.

    Drehbuchverband fordert klare Regeln

    Die beklagten Unternehmen gingen gegen dieses Urteil zunächst in Berufung. Diese zogen sie jedoch bei der mündlichen Verhandlung vor dem Kammergericht im Februar 2022 zurück. Damit war der Weg frei für die zweite Stufe des Verfahrens, in dem nun das Urteil vorliegt. Weil Decker als Klägerin formell in vielen Punkten keinen Erfolg hatte, wird sie laut Urteil für einen Großteil der Gerichtskosten aufkommen müssen.
    Der Drehbuchverband bezeichnete es als "aberwitzig" und "beschämend", dass Decker nur auf dem für sie "in mehrfacher Hinsicht belastenden Klageweg durchsetzen konnte, angemessen an dem Erfolg beteiligt zu werden". Gleichwohl sieht er in dem Urteil "Ansporn und Auftrag", durch klare Regelungen die Rechte von Autorinnen und Autoren zu sichern, damit es nicht zum Prozess kommen muss.
    Quelle: epd

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