Dreieinhalb Jahre Prozess:Geldstrafe für Ex-Bushido-Manager Abou-Chaker
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Das Urteil im Prozess um Bushido und seinen früheren Manager Arafat Abou-Chaker ist gefallen.
Der Hauptangeklagte kam vor der Urteilsverkündung zum Saal im Landgericht.
Quelle: dpa
Seit rund dreieinhalb Jahren versucht das Landgericht Berlin in einem Strafprozess zu klären, was nach der Trennung des Rappers Bushido von seinem langjährigen Geschäftspartner geschah. Am Nachmittag hat das Gericht sein Urteil gesprochen.
Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Die Richter verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro).
Drei mitangeklagte Brüder Abou-Chakers wurden freigesprochen. Einer von ihnen wurde wegen eines Meineids schuldig gesprochen, die Richterinnen und Richter verzichteten aber auf eine Strafe.
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Bushido-Prozess: Was die Anklage Abou-Chaker vorwarf
Die Anklage warf dem Ex-Manager und seinen Brüdern unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vor. Der Hauptangeklagte ist zudem wegen einer Reihe von unerlaubten Tonbandaufnahmen angeklagt. Diese hat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, kurz vor Ende der Beweisaufnahme in dem rund dreieinhalbjährigen Prozess eingeräumt.
Im Zentrum des Verfahrens steht ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein.
Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu seinem Manager 2017 aufgelöst hatte. Sein früherer Geschäftspartner habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert.
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Verteidigung forderte Freispruch
Die Verteidigung sah dafür keine Beweise und forderte, Abou-Chaker von den Hauptvorwürfen freizusprechen. Die Staatsanwaltschaft stütze sich vor allem auf die Schilderungen von Bushido. Das sei ein Kernproblem der Beweisaufnahme. Es komme aber nicht auf eine "fesselnde Erzählung" an, sondern auf die Beweislast. Auch durch eine heimlich aufgenommene Audiodatei, die Anfang 2022 in dem Prozess aufgetaucht war, sieht die Verteidigung Aussagen des Rappers widerlegt.
Auf der Aufzeichnung seien weder ein Erpressungsversuch noch eine Freiheitsberaubung oder versuchte Körperverletzung zu hören, betonten Birkhoff und Rubbert. Bushido und sein Anwalt Steffen Tzschoppe hatten die Echtheit der Aufnahme angezweifelt und von Manipulationen gesprochen. Das Gutachten eines Sachverständigen hatte zu dieser Frage im Sommer 2023 keine Klarheit gebracht. Für eine Fälschung des Tonbandes gebe es kein Beweis, sagten die Verteidiger von Abou-Chaker in ihrem Plädoyer.
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Staatsanwältin forderte Haftstrafe für Abou-Chaker
Die Staatsanwältin hatte für Abou-Chaker eine Gesamtstrafe von vier Jahren, vier Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für die Mitangeklagten hatte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft beantragt.
Quelle: dpa, AFP
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