Wohin mit all den stehengelassenen Rädern? Die Bahn versteigert sie. (Archiv)
Quelle: dpa
Die
Deutsche Bahn hat im vergangenen Jahr Hunderte zurückgelassener
Fahrräder versteigert. "Pro Jahr gibt es an und in unseren 5.400 Bahnhöfen schätzungsweise 2.700 Fundräder", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn der Agentur dpa. Etwa die Hälfte werde nach einer Aufbewahrungszeit von mindestens zehn Wochen versteigert.
Welchen Preis ein Fahrrad bei einer der Vor-Ort-Auktionen wie beispielsweise im Mai in Berlin-Lichtenberg erziele, hänge von der Art des Rades und dessen Zustand ab. Der durchschnittliche Versteigerungserlös liegt bei 60 Euro pro Fahrrad, so die Sprecherin. Bei den Auktionen in den verschiedensten Städten wurden allerdings auch schon E-Bikes versteigert, für die Gebote jenseits der 300-Euro-Marke vorlagen.
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Fundsachen verursachen hohe Kosten
"Der Erlös eines jeden Fahrrads wird zunächst verwahrt", erklärte die Sprecherin. Melden sich die früheren Eigentümer innerhalb von drei Jahren nach der Versteigerung doch noch, haben sie Anspruch auf den gezahlten Erlös, der ihnen dann ausgezahlt wird. Sonst "wird das vereinnahmte Geld zur Finanzierung des Fundsachenmanagements genutzt", so die Sprecherin.
Das hohe Aufkommen von Fundsachen sowie das Management der Fundsachen wie Bearbeitung, Lagerung, Rückgabe an den Eigentümer sowie Verwertung seien mit hohen Kosten verbunden.
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Kuriose Fundsachen
Bundesweit verlieren Reisende jährlich rund 250.000 Gegenstände in Bahnhöfen und Zügen der Deutschen Bahn - das entspricht knapp 700 vergessenen Dingen pro Tag.
Dazu gehörten sowohl alltägliche Gegenstände wie Mobiltelefone als auch Kuriositäten wie Gebisse, Brautkleider oder Richterroben. Durchschnittlich 60 Prozent der Gegenstände können laut Deutscher Bahn an ihre Besitzer zurückgegeben werden, "in hochwertigen Warengruppen wie beispielsweise Notebooks sogar bis zu 90 Prozent".
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Wer sein Fahrrad in der Bahn vergessen hat, kann durch die Angabe bestimmter Merkmale und Kennzeichen des Rades wie Marke und Farbe sowie zum Fundort den Nachweis erbringen, dass es sich um das eigene Fahrrad handelt. Die Rahmennummer muss nicht zwingend genannt werden. Die Bahn unterhält bundesweit über 80 Fundstellen.
Quelle: dpa