Maut-Gutachten: Muss er jetzt blechen?
Kommt auf den ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen seiner gescheiterten Pkw-Maut eine Schadenersatzklage zu? Das möchte der aktuelle Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) jetzt klären und lässt ein Rechtsgutachten erstellen.
CSU-Prestigeprojekt scheiterte vor dem EuGH
Wie kam es zu Scheuers Maut-Desaster? 2018 war sie das Prestigeprojekt der CSU in der damaligen Bundesregierung – die Maut-Pläne wurden aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) einkassiert. Knackpunkt: Scheuers Pläne sahen vor, deutsche Autofahrer über die KFZ-Steuer zu entlasten, sodass nur ausländische Fahrer einen finanziellen Nachteil gehabt hätten. Problem: Noch vor dem EuGH-Urteil unterschrieb Scheuer einen Vertrag mit dem vorgesehenen Mautbetreiber.
Nach dem Aus der Pkw-Maut muss der Bund nun 243 Millionen Euro Schadenersatz an die Betreiberfirma zahlen. Wissing spricht von einer bitteren Summe und wirft seinem Vorgänger schweres Fehlverhalten vor. Nun also sein Vorstoß zu möglichen Regressforderungen an Andreas Scheuer.
Bis zu einer Entscheidung in dem Fall wird noch einige Zeit vergehen. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass Scheuer zahlen muss? Das klärt Alicia Jung bei ZDFheute live mit ZDF-Rechtsexperte Christoph Schneider und ZDF-Hauptstadtkorrespondent Dominik Rzepka. Außerdem geht es um die Frage, ab wann Politiker generell für ihre Entscheidungen haftbar sind.
Schaden könne man "präzise beziffern"
Grundsätzlich sieht Artikel 34 des Grundgesetzes vor, dass bei Verletzung der Amtspflicht durch öffentliche Amtsträger der Staat die Verantwortung trägt. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann jedoch der Staat Schadenersatzforderungen stellen.
Zur Durchsetzung solcher Regressforderungen bedürfe es eines entsprechenden Gesetzes oder einer vertraglichen Grundlage, wie eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags von 2019 zeigt. Für Bundesbeamte sind solche Forderungen juristisch geregelt.
Regressforderung juristisch schwierig
Das Bundesministergesetz hingegen, das die rechtliche Beziehung zwischen Gesetzgeber und Mitgliedern der Bundesregierung regelt, sieht eine solche Rechtsgrundlage nicht vor. Eine Schadenersatzforderung gegen Andreas Scheuer (CSU) ist damit juristisch schwierig.
Mit Material von dpa, Reuters und ZDF
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