Ungenügend! Nachsitzen! Strafarbeit! So in etwa lautet das Zeugnis, das ein Gericht der Bundesregierung zum Thema Klimaschutz gegeben hat. Die hat jetzt sozusagen eine Strafarbeit aufgebrummt bekommen - sie müssen beim Thema Klimaschutz nämlich nachbessern. So ist das zu wenig, hat das Gericht entschieden. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen, die die Bundesregierung plant, reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter am Donnerstagabend. Damit gaben sie zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (abgekürzt DUH) recht.
Klimaziele? Klimaschutzprogramm? Darum geht's!
Nochmal der Reihe nach: Die Klimaziele sind Vereinbarungen im Gesetz. Demnach muss der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 stark gesenkt werden. Die Bundesregierung hat einen Plan gemacht, wie das gelingen könnte - das Klimaschutzprogramm. Darin steht, wie in verschiedenen Bereichen (Verkehr, Gebäude, Industrie ... ) der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt werden soll. Die DUH sagt jedoch: Diese Maßnahmen reichen nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Deshalb sind sie vor Gericht gegangen - und haben Recht bekommen.
Die DUH fordert zum Beispiel ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen. Ob das die Regierung wirklich macht oder nicht - sie müssen ihre Maßnahmen auf jeden Fall verschärfen. Allerdings kann sich die Regierung auch nochmal gegen das Gerichtsurteil wehren, es also vor einem anderen Gericht anzweifeln. Das nennt man "in Revision gehen". Ob die Regierung das tatsächlich macht, ist aber noch offen.