Alte und kranke Menschen sind oft nicht in der Lage, sich selbst zu versorgen. Sie brauchen Unterstützung, sei es bei der Pflege oder bei der Erledigung von Alltagsaufgaben. Immer mehr Internetportale gehen an den Start, die diese Helfer vermitteln. Das Prinzip ist einfach und funktioniert zum Beispiel so: Hilfesuchende geben in einem Profil an, wo sie wohnen und welche Art der Unterstützung sie benötigen. Ihnen werden dann passende Helfer in der Nähe angezeigt.
Viele ungelernte Kräfte
Ob man jemanden findet, der zu den eigenen Bedürfnissen passt, hänge stark davon ab, welche Kraft man benötige, sagt Pflegeexpertin Catharina Hansen von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Wenn man nur Unterstützung bei der Betreuung braucht, hat man schon eine Chance, fündig zu werden. Sobald die Betreuung umfangreich wird und man zum Beispiel qualifizierte Pflege benötigt, wird es schon schwieriger.“
Viele ungelernte Kräfte seien auf den Portalen gelistet, sagt sie. Jemanden zu finden, der zum Beispiel auf die Pflege für eine bestimmte Erkrankung spezialisiert ist, sei schwierig. „Am besten sollte man nach Qualifikation oder Erfahrung fragen, sich Ausbildungsnachweise oder Zeugnisse zeigen lassen“, rät die Pflegeexpertin. Oftmals wird auf den Portalen ein kostenloser Probetermin angeboten. Doch Catharina Hansen gibt zu bedenken: Lässt die Situation des Patienten nicht zu, mehrere Hilfen „auszuprobieren“ – etwa bei Demenzkranken, solle man lieber Vorgespräche führen und dann eine Entscheidung treffen.
Nachweise erforderlich
Generell spreche nichts dagegen, Helfer über ein Pflegeportal zu testen, sagt Hansen. Von den Bewertungen sollte man sich aber nicht blenden lassen, sondern kritisch mit ihnen umgehen – sie müssen nämlich nicht der Wahrheit entsprechen. Besonders vorsichtig sollte man sein, wenn jemand nur wenige Bewertungen hat. „Übrigens kann man auch über Pflegedienste Betreuungskräfte engagieren. Sie sind günstiger als ‚reguläre‘ Pflegekräfte.“
Nur für Betreuungskräfte, die auch einen Kurs gemacht haben, über einen Pflegedienst angestellt oder als Betreuungskraft gemeldet sind, können Zuschüsse über die Pflegekasse abgerechnet werden. „Bei Portalen ist das eher nicht möglich, nur wenn es sich bei den Kräften um Personen handelt, die nach dem jeweiligen Landesrecht als Betreuungskraft anerkannt sind“, sagt Catharina Hansen. In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel muss dafür der Nachweis über einen 40-stündigen Kurs erbracht werden. Es ist möglich, die Hilfskraft vom Pflegegeld zu bezahlen. Zudem kann man 40 Prozent der Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwidmen.
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Leistungen von der Pflegeversicherung
Seit Januar 2017 gibt es für Pflegebedürftige Entlastungsleistungen in Höhe von 125 Euro pro Monat – egal welchen Pflegegrad man hat. Darunter fällt zum Beispiel die Begleitung zum Einkaufen. Im Rahmen der Verhinderungspflege hat man ein Anrecht auf 1612 Euro im Jahr, wenn man als offizielle Pflegeperson eine Person seit mindestens sechs Monaten pflegt. Diesen Betrag kann man auf einmal beanspruchen. Weitere Informationen gibt es bei Pflegestützpunkten, der Pflegekasse und in Seniorenbüros.