Bevor man sich auf die Suche nach einem ambulanten Pflegedienst macht, sollte man genau überlegen, welche Hilfe für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung des Pflegebedürftigen notwendig ist. Pflegeberatungsstellen können bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter helfen. Sie haben nicht nur die Anschriften der ambulanten Pflegedienste in der Nähe, sondern können auch bei der Auswahl der Leistungen beraten, die für den Pflegebedürftigen sinnvoll sind. Pflegeberatungsstellen findet man bei den Pflegekassen oder Kommunen, aber auch bei Wohlfahrtsverbänden wie der Caritas, der Diakonie oder dem Deutschen Roten Kreuz.
Vor einem Vertragsabschluss mit einem ambulanten Pflegedienst sollte man sich die Zeit nehmen, mehrere Anbieter zu vergleichen, denn die Leistungen und Preise können je nach Anbieter variieren. Die Leistungen des ambulanten Pflegedienstes werden von den Pflegekassen übernommen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Pflegebedürftige Pflegegrad 2 erreicht hat.
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Vorbereitung auf das Gutachtergespräch
Um Leistungen von der Pflegeversicherung zu erhalten, muss man frühzeitig einen Antrag stellen. Wenige Wochen später erfolgt der Besuch eines Gutachters, bei dem in einem Gespräch mit dem Pflegebedürftigen der notwendige Pflegeumfang ermittelt und ein Pflegegrad zugeteilt wird. Der Besuch wird etwa eine Woche im Vorfeld angekündigt. Auf diesen Termin sollten sich Pflegebedürftige sowie Angehörige gut vorbereiten und wichtige Dokumente wie Behindertenausweis, Atteste oder Arztberichte griffbereit haben.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, ein Pflegetagebuch vorzulegen, aus dem der Umfang der täglichen Pflege minutiös hervorgeht. Bewertet wird dabei vor allem der Hilfebedarf bei der Hauswirtschaft und der Grundpflege. Letztere beinhaltet die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen und beim Bewegen innerhalb der Wohnung.
Nicht unter vier Augen
Sorgen Sie dafür, dass bei dem Gespräch mit dem Gutachter des medizinischen Dienstes eine weitere Person dabei ist, sei es der pflegende Angehörige oder der ambulante Pflegedienst, der den Pflegebedürftigen bereits versorgt. Das ist zum Beispiel bei medizinischen Fragen sinnvoll. Viele Pflegebedürftige nehmen sich beim Besuch von Fremden zusammen, um rüstiger zu wirken und verzerren so die Realität. Insbesondere wenn der Pflegebedürftige dement ist, sollte auf jeden Fall jemand dabei sein. Sonst ist es für den Gutachter kaum möglich, den tatsächlichen Bedarf einzuschätzen.
Nachdem der Anspruch geprüft und ein Pflegegrad festgelegt wurde, bekommt der Versicherte entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst, wobei das Pflegegeld geringer ausfällt als die Sachleistungen. Die Zuordnung in einen bestimmten Grad ist übrigens nicht endgültig. Sollte sich die Situation des Pflegebedürftigen verschlechtern, kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden.
Hilfe durch Entlastungsleistungen
Um den Pflegebedürftigen und Angehörigen etwas Erleichterung zu verschaffen, zahlen die Pflegekassen seit Anfang des letzten Jahres eine Entlastungsleistung von 125 Euro monatlich. Erbringt ein ambulanter Pflegedienst Anleitungs- und Betreuungsleistungen oder Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung, können diese auch als Entlastungsleistungen von der Pflegekasse übernommen werden.
Angehörige suchen und zahlen die zu erbringenden Leistungen zunächst selbst und reichen die Rechnungen anschließend bei der Pflegekasse ein. Anbieter von Betreuungsleistungen und Pflegekasse können aber auch direkt miteinander abrechnen, wenn Pflegebedürftige eine Abtretungserklärung des jeweiligen Anbieters unterschreiben. Allerdings lässt sich bei der Herausgabe mehrerer Abtretungserklärungen nicht mehr so leicht nachvollziehen, in welcher Höhe die Entlastungsleistungen bereits aufgebraucht worden sind.
Kurzzeit- und Tagespflege
Wenn eine Versorgung zu Hause zwischenzeitlich nicht realisierbar ist, gibt es die Möglichkeit der stationären Kurzzeitpflege. Mit ihr lassen sich Notsituationen gut überbrücken, zum Beispiel wenn die Pflegebedürftigkeit sich kurzfristig erheblich verschlimmert. Sie kann auch für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung infrage kommen.
Eine weitere Unterstützung bietet die Tagespflege. Bei diesem teilstationären Betreuungsangebot werden pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer Einrichtung versorgt und betreut. Dies kann je nach Bedarf an nur einem, an mehreren oder allen Wochentagen geschehen.