Am 1. Juli 2024 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die viele Mieter betrifft. Bisher haben diese im Rahmen des "Nebenkostenprivilegs" die Kosten für den TV-Empfang über Kabel als Teil ihrer monatlichen Nebenkosten an ihren Vermieter bezahlen müssen, ähnlich wie die Kosten für Wasser und Heizung.
Ab Juli ändert sich dieses Verfahren: Vermieter sind dann nicht mehr berechtigt, diese Kosten auf ihre Mieter umzulegen.
Vertrag direkt mit Kabelanbieter
Mieter, die das Kabelfernsehen weiter nutzen möchten, sollten sich daher bei ihrem Vermieter erkundigen, wie die Änderung durchgeführt wird bzw. ab wann gegebenenfalls ein eigener Vertrag für den TV-Empfang abgeschlossen werden kann.
Eine Anpassung der Mietverträge könnte eventuell erforderlich werden.
Entscheidungsfreiheit
Die gesetzliche Änderung zielt darauf ab, fairen Wettbewerb zwischen allen verfügbaren Empfangswegen zu fördern und den Mietern mehr Entscheidungsfreiheit zu geben. Für Mieter ist es eine positive Entwicklung, dass sie nicht mehr an die Wahl des Vermieters gebunden sind und somit auch nicht mehr für den TV-Empfang über Kabel zahlen müssen, den sie womöglich bisher gar nicht genutzt haben.
Zukünftig kann also jeder Haushalt selbst entscheiden, über welchen Weg er seine Fernsehprogramme empfangen möchte.
Das ZDF-Programmangebot wird über viele Wege verbreitet, beispielsweise über Satellit (DVB-S/S2), Kabel (DVB-C), Terrestrik (DVB-T2 HD) und Live-Streaming über das Internet (IPTV oder OTT).
Weiterführende Informationen bieten relevante Institutionen wie Verbraucherzentralen oder das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an.