1. Das ZDF sieht im Einsatz von generativer KI Chancen, aber auch Risiken. Es geht deshalb offen und zugleich kritisch mit dem Thema um.
2. Generative-KI-Tools sollen die Arbeit der Redaktionen unterstützen, aber nicht ersetzen.
3. Die Redaktionen verantworten den Einsatz von generativer KI zur Unterstützung programmlicher, planerischer und kommunikativer Prozesse im ZDF. Der Einsatz unterliegt insbesondere den Qualitäts- und Programmrichtlinien.
4. Generative-KI-Tools können im redaktionellen und journalistischen Kontext eingesetzt werden. Es gilt das Zwei-Quellen-Prinzip, wobei generative KI selbst nicht als Quelle zählt.
5. Inhalte (Text, Bild, A/V), die mit Unterstützung generativer KI erstellt werden, unterliegen den Grundsätzen der journalistischen Sorgfaltspflicht. Inhalt, Herkunft und Wahrheitsgehalt sind zu prüfen.
6. Mit Unterstützung generativer KI erstellte Inhalte werden durch Redakteurinnen und Redakteure geprüft, abgenommen und publiziert. Eine Ausnahme stellt die Live-UT bei Live-Übertragungen wie z.B. Sportereignissen dar.
7. Generative-KI-Tools dürfen nicht mit sensiblen Daten (bspw. personenbezogenen Daten, Daten von Dritten, Unternehmensgeheimnisse) angereichert werden. Ausnahmen sind nach vorheriger Prüfung der Redaktion unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbereiche möglich.
8. Mit Unterstützung von generativer KI erstellte Inhalte werden, wo journalistisch geboten, für die Nutzerinnen und Nutzer kenntlich gemacht.
9. Das ZDF geht mit eigenen Entwicklungen im Bereich generativer KI transparent um.
ZDF: Guiding principles for the use of Generative AI (English Version)