Sie sind hier:

Bezüge der Geschäftsleitung / Tarifstrukturen

Angaben nach § 30a (5) und (6) ZDF-Staatsvertrag

Mit dem seit 01. Januar 2016 gültigen ZDF-Staatsvertrag veröffentlicht das ZDF nach § 30a (5) die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge des Intendanten und der Direktoren unter Namensnennung im Geschäftsbericht und nach § 30a (6) die Tarifstrukturen und eine strukturierte Darstellung der außer- und übertariflichen Vereinbarungen

Bezüge des Intendanten und der Direktoren nach § 30a (5) ZDF-Staatsvertrag

Gesamtvergütung im Jahre 2017
Name
Funktion
Jahresbezüge 2017 1)
(erfolgsunabhängig) in €
Sachbezüge
2017 2) in €
Summe in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
350.400,00 2.322,00 352.722,00
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
231.600,00 1.902,00 233.502,00
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
230.880,00 4.938,00 235.818,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
227.280,00 5.334,00 232.614,00
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
246.600,00 2.730,00 249.330,00
Dr. Gottfried Langenstein 3)
Direktor ESP
65.220,00 1.680,00 66.900,00
Peter Weber
Justitiar
216.480,00 6.537,00 223.017,00

1) ohne Aufwandsentschädigung (Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich jeweils € 511,29, mit Ausnahme des Intendanten € 766,94 sowie von Herrn Dr. Langenstein € 255,65 - bis 31.03.2017)
2) Es handelt sich um den privat zu versteuernden, geldwerten Vorteil für den Dienstwagen
3) Austritt 31.03.2017

Sonstige Leistungen

  • Altersversorgung
  • Familienzuschlag, Beihilfen und Sterbegeld nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen
  • Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung und Umzugskosten und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF jeweils geltenden Bestimmungen

1. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

  • für den Fall des Dienstverzichtes seitens des ZDF: Fortzahlung der Dienstbezüge für die Vertragsdauer
  • für den Fall der dauernden Dienstunfähigkeit: Invalidengeld mit Beginn des 7. Monats, der auf den Monat folgt, in dem die dauernde Dienstunfähigkeit festgestellt wurde
  • für den Fall der Gewährung von Versorgungsleistungen: Weitergewährung von Beihilfeleistungen
  • für den Fall des Todes: volle Dienstbezüge für den Sterbemonat/anschl. Sterbegeld in Höhe der Dienstbezüge für die Dauer von drei auf den Sterbemonat folgenden Kalendermonaten für die Hinterbliebenen/anschl. Witwengeld/Waisengeld

2. Leistungen, die den genannten Personen für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind

Name
Funktion
Barwert (Verpflichtungswert mit
Zins als Durchschnitt der
letzten 10 Geschäftsjahre) in €
Vom ZDF während des Ge-
schäftsjahres 2017 hierfür
aufgewandter oder zurückgestellter Betrag in €
Dr. Thomas Bellut
Intendant
5.515.466 1.015.166
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
1.681.097 504.121
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
3.016.075 334.573
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
1.197.039 285.621
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
3.396.166 101.507
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
* 49.942*
Peter Weber
Justitiar
1.785.795 381.981

* Austritt: 31.03.2017

3. Vereinbarte Änderungen der o.g. Zusagen während des Geschäftsjahres 2017
./.

4. Leistungen und Zusagen im Laufe des Geschäftsjahres bei Beendigung der Tätigkeiten im Laufe des Geschäftsjahres 2017
Dr. Gottfried Langenstein, Direktor ESP bis 31.03.2017, € 130.440,00 (01.04.2017 bis 30.09.2017)

5. Leistungen für Tätigkeiten bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des ZDF

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2017 in €*
Dr. Thomas Bellut
Intendant
41.135,48
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
19.567,74
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
  7.200,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
25.133,16
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
./.
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
./.
Peter Weber
Justitiar
500,00

* wurden z.T. als Sitzungsgelder gewährt und können z.T. Umsatzsteuer enthalten

6. Leistungen für andere entgeltliche Nebentätigkeiten*

Name
Funktion
Summe der jährlichen Einkünfte
2017 in €**
Dr. Thomas Bellut
Intendant
./.
Karin Brieden
Verwaltungsdirektorin
./.
Dr. Peter Frey
Chefredakteur
7.500,00
Dr. Norbert Himmler
Programmdirektor
./.
Dr. Andreas Bereczky
Produktionsdirektor
161.000,00
Dr. Gottfried Langenstein
Direktor ESP
    5.000,00
Peter Weber
Justitiar
./.

* ohne Nebentätigkeiten, bei denen die Höhe der jeweils vereinbarten Einkünfte den Betrag von € 1.000,00 monatlich nicht übersteigt
** können z.T. Umsatzsteuer enthalten/ in Einzelfällen als Sitzungsgeld gewährt

Tarifstrukturen einschließlich der außer- und übertariflichen Vereinbarungen nach § 30a (6) ZDF-Staatsvertrag

1. Tarifstrukturen des ZDF

Vergütungstabelle 01.01.2018 – 30.06.2019 (Beträge in €)
Vergütungs-
gruppe
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8 Stufe 9
1 2.296,77 2.394,64 2.499,65 2.602,29 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26
2 2.499,65 2.602,29 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29
3 2.719,28 2.842,15 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82
4 2.972,27 3.109,44 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82
5 3.256,26 3.420,97 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28
6 3.608,29 3.806,43 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29
7 4.018,82 4.245,57 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41
8 4.493,82 4.762,31 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05
9 5.046,28 5.345,87 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99
10 5.669,29 6.012,96 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99 8.591,83 9.126,49
11 6.373,41 6.764,77 7.180,05 7.621,62 8.092,99 8.591,83 9.126,49 9.693,32

2. AT/ÜT-Regelstufen (gemäß § 30a Abs. 6 ZDF-Staatsvertrag)

Stufenwerte
ab 01.01.2017
brutto
herkömmliche
Stufenwerte*
ab 01.01.2017
brutto
Stufenwerte
ab 01.01.2018
brutto
herkömmliche
Stufenwerte *)
ab 01.01.2018
brutto
Eingangsstufe monatlich
jährlich
€ 8.840,00
106.080,00
€ 9.140,00
109.680,00
2. Eingangsstufe monatlich
jährlich
€ 9.660,00
115.920,00
€ 9.980,00
119.760,00
1. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 10.630,00
127.560,00
€ 11.070,00
132.840,00
€ 10.990,00
131.880,00
€ 11.440,00
137.280,00
2. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 11.400,00
136.800,00
€ 11.890,00
142.680,00
€ 11.780,00
141.360,00
€ 12.290,00
147.480,00
3. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 12.020,00
144.240,00
€ 12.450,00
149.400,00
€ 12.420,00
149.040,00
€ 12.870,00
154.440,00
4. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 12.500,00
150.000,00
€ 12.930,00
155.160,00
€ 12.920,00
155.040,00
€ 13.360,00
160.320,00
5. AT/ÜT-Stufe monatlich
jährlich
€ 13.010,00
156.120,00
€ 13.460,00
161.520,00
€ 13.450,00
161.400,00
€ 13.910,00
166.920,00

* herkömmliche Stufenwerte nur noch im Rahmen von Besitzstand

Sonstige Leistungen für AT/ÜT-Mitarbeiter/innen:

  • Weitere Zulagen oberhalb des ÜT/AT-Rasters in Einzelfällen
  • Altersversorgung sowie Beihilfen, Familienzuschlag und Sterbegeld nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Reisekosten-, Tage- und Übernachtungsgelder, Trennungsentschädigung, Umzugskosten, Auslandszuschläge, Jubiläumsgeld (nur bei Eintritt bis 31.12.1999) und ähnliche Leistungen nach den für das ZDF geltenden Bestimmungen
  • Nur Stellvertretende Direktoren: Bereitstellung eines Dienstwagens, der auch für private Zwecke genutzt werden kann

Berichtspflicht nach § 21 Entgelttransparenzgesetz

Hier: Ergänzung der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen nach § 30 a ZDF-StV

Auf der Grundlage des § 21  Entgelttransparenzgesetz, der bestimmte Arbeitgeber zur Erstellung eines Berichts zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit verpflichtet, berichtet das ZDF nachfolgend, in Ergänzung zu der Veröffentlichung von Bezügen und Tarifstrukturen, zur Entgeltgleichheit in der Anstalt.

Das Entgelt der im ZDF beschäftigten Frauen und Männer wird auf tarifvertraglicher Grundlage festgelegt. Die Vergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht aus Grundvergütung, Zulagen und Familienzuschlag. Die Grundvergütung richtet sich nach Eingruppierung und Einstufung. Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der festgelegten Tätigkeit nach Maßgabe des Vergütungstarifvertrages und der Vergütungsordnung. Für die Einstufung innerhalb der Vergütungsgruppe ist die Berufszeit entscheidend. Somit erfolgen Eingruppierung und Einstufung unabhängig vom Geschlecht nach objektiven, tarifvertraglich festgelegten Kriterien.

Zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern gibt es im ZDF die Dienstvereinbarung Frauengleichstellungsplan, die zum Ziel hat, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im beruflichen Kontext durch besondere Maßnahmen zu verwirklichen. Entsprechend werden Frauen bei Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen in Positionen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, besonders berücksichtigt. Dies gilt auch im Bereich der Ausbildung. Im Rahmen des neuen Führungskräftenachwuchsprogramms fanden im vergangenen Jahr die Aspekte Diversity und Gleichstellung bei der Benennung der Kandidatinnen und Kandidaten besondere Berücksichtigung. Ferner wird die Ausbildungs- und Karriereseite mit dem Focus auf diesen Aspekt überarbeitet.

Zur Herstellung der Entgeltgleichheit wird die Gleichstellungsbeauftragte bei Personalmaßnahmen im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen im Fachbereich stets einbezogen. Die gezielte Förderung von Frauen in Führungspositionen wird durch Stufenplangespräche unterstützt.

Zum Stichtag 31.12.2017 waren im ZDF 1.807 Frauen und 1.817 Männer als Arbeitnehmerinnen bzw.  Arbeitnehmer beschäftigt. In Prozentanteilen lag der Frauenanteil bei 49,86 %, der Männeranteil bei 50,14 %. Davon waren 660 Frauen in Teilzeit beschäftigt und 75 Männer. Das entspricht einem prozentualen Anteil von 89,90 % Frauen und 10,20 % Männer.

Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Bewertet! Bewertung entfernt Zur Merkliste hinzugefügt Merken beendet Embed-Code kopieren HTML-Code zum Einbetten des Videos in der Zwischenablage gespeichert.
Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen des ZDF.

Sie haben sich mit diesem Gerät ausgeloggt.

Sie haben sich von einem anderen Gerät aus ausgeloggt, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Ihr Account wurde gelöscht, Sie werden automatisch ausgeloggt.

Um Sendungen mit einer Altersbeschränkung zu jeder Tageszeit anzuschauen, kannst du jetzt eine Altersprüfung durchführen. Dafür benötigst du dein Ausweisdokument.

Zur Altersprüfung

Du bist dabei, den Kinderbereich zu verlassen. Möchtest du das wirklich?

Wenn du den Kinderbereich verlässt, bewegst du dich mit dem Profil deiner Eltern in der ZDFmediathek.

Du wechselst in den Kinderbereich und bewegst dich mit deinem Kinderprofil weiter.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Entweder hast du einen Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert, oder deine Internetverbindung ist derzeit gestört. Falls du die Datenschutzeinstellungen sehen und bearbeiten möchtest, prüfe, ob ein Ad-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus. So lange werden die standardmäßigen Einstellungen bei der Nutzung der ZDFmediathek verwendet. Dies bedeutet, das die Kategorien "Erforderlich" und "Erforderliche Erfolgsmessung" zugelassen sind. Weitere Details erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.

An dieser Stelle würden wir dir gerne die Datenschutzeinstellungen anzeigen. Möglicherweise hast du einen Ad/Script/CSS/Cookiebanner-Blocker oder ähnliches in deinem Browser aktiviert, welcher dies verhindert. Falls du die Webseite ohne Einschränkungen nutzen möchtest, prüfe, ob ein Plugin oder ähnliches in deinem Browser aktiv ist und schalte es aus.