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BEV-Pleite und die teuren Folgen

Sehen die Gläubiger keinen Cent?

Stromstecker mit Münzen: Das Insolvenzverfahren gegen den bayerischen Energieversorger BEV wurde eröffnet.
von Sven-Hendrick Hahn

Das Insolvenzverfahren gegen den bayerischen Energieversorger BEV wurde eröffnet. Nun können die Gläubiger ihre Forderungen gegenüber der BEV anmelden. Wie geht der Insolvenzverwalter jetzt vor und was sollten Kunden tun?

Datum:
21.10.2019
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Der Insolvenzverwalter geht von 314.000 Gläubigern gegenüber der BEV aus. Insgesamt erwartet der Insolvenzverwalter Gesamtverbindlichkeiten der BEV in Höhe von gut 207 Millionen Euro. 53,5 Millionen davon sind gegenüber Kunden, die dementsprechend im Schnitt rund 170 Euro vom Energieversorger fordern.

Der Insolvenzverwalter rechnet damit, dass etwa ein Drittel der Kunden Nachzahlungen leisten müssen, zwei Drittel würden wohl Forderungen an die BEV haben. Diese müssen sie bis zum 10. Januar 2020 zur Insolvenztabelle anmelden. Möglich ist dies über die Seite des Insolvenzverwalters zur BEV. Die Gläubiger erhalten dazu zwischen dem 21. Oktober und 20. Dezember Post mit weiteren Informationen.

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