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Staatsanwaltschaft Köln ermittelt doch gegen Aktenvernichter Lothar L.

nachgehakt

Die Affäre um widerrechtlich geschredderte V-Mann-Akten nimmt eine neue Wendung. Die Kölner Staatsanwaltschaft bestätigte Frontal 21, dass sie nun doch gegen den Beamten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) mit dem Decknamen „Lothar L.“ wegen des Verdachts des Verwahrungsbruchs und der Urkundenunterdrückung ermittelt.

ausgebranntes nsu- wohnmobil

frontal - Geschredderte NSU-Akten 

Fünf Jahre blockierte Aufklärung

Der Beamte hatte eine Mitarbeiterin wenige Tage nach der Enttarnung der rechtsextremen Terrorgruppe NSU angewiesen, Akten zu Thüringer V-Männern aus der Neonazi-Szene trotz eines bestehenden Aktenvernichtungsverbots zu schreddern. Frontal 21 hatte berichtet, dass Lothar L. die Akten wissentlich vernichten ließ. In einer Vernehmung im Oktober 2014 hatte er der Bundesanwaltschaft den Grund dafür genannt: „Vernichtete Akten können (…) nicht mehr geprüft werden.“

Die Staatsanwaltschaft Köln sah in Lothar L.s Eingeständnis bislang keinen ausreichenden Verdacht auf eine Straftat. Jetzt eröffnete die Kölner Behörde ein Ermittlungsverfahren aufgrund einer E-Mail, die Lothar L. am 11. November 2011 um 15.21 Uhr an seine Mitarbeiterin schrieb:

„Ich bitte Dich, die zur Vernichtung anstehenden Akten noch nicht zu vernichten!“
E-Mail vom 11. November 2011

Die Akten waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund seiner Anweisung jedoch bereits vernichtet.

Dennoch ließ Lothar L. drei Tage später einen nachträglich aufgefundenen Aktenbestandteil der V-Mann-Papiere ebenfalls vernichten. Für die Staatsanwaltschaft Köln ist damit der Verdacht der vorsätzlichen Aktenvernichtung gegeben. Die Verjährung der Straftaten, die am 14. November 2016 eingetreten wäre, ist damit aufgehalten.

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