Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf freie Meinungsäußerung, Bildung und Gesundheit. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen basiert auf vier Grundprinzipien: dem Diskriminierungsverbot, dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, dem Beteiligungsrecht und dem Kindeswohlvorrang.
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention 1992 in Kraft getreten. Doch eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz steht noch immer aus. "Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern", verspricht die Bundesregierung im aktuellen Koalitionsvertrag. Darin heißt es: "Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang." Zudem versprechen die Regierungsparteien: "Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen." Bis spätestens Ende 2019 soll nun eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern einen entsprechenden Vorschlag vorlegen.
Frontal 21 hat genauer hingeschaut und gefragt: Wie leben Kinder in Deutschland? In welchen familiären Verhältnissen wachsen sie auf? Wie wirken sich die sozialen Verhältnisse der Eltern auf das Leben und die Zukunft der Kinder aus? Dafür begleitete Frontal 21 unter anderem eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern und besuchte das Kinderprojekt "Sonnenblume" in Bremerhaven, der Stadt, in der fast 40 Prozent der Kinder als armutsgefährdet gelten. Schließlich bedeutet Armut auch schlechte Chancen in Bezug auf Schule und Bildung.