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Pflegekinder müssen zahlen

Eigenes Einkommen wird angerechnet

Tischlerei

Alle Kinder, die in Deutschland in einer Pflegeeinrichtung oder Pflegefamilie leben, sind betroffen: Sie werden für die Kosten ihrer Unterbringung herangezogen, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor.

Datum:
23.10.2018
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

Dabei spielt es keine Rolle, ob sie arbeiten, einen Nebenjob haben, eine Ausbildung machen, einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren beziehungsweise als Studenten BaföG bekommen.

Anthony Domdey lebt in einer Einrichtung der Jugendhilfe in der Nähe von Ulm. Dort macht er auch eine Ausbildung zum Schreiner. Für seine Unterbringung und Verpflegung ist gesorgt. Allerdings bekommt er deutlich weniger Geld als ein Auszubildender in einem normalen Betrieb, gerade mal 206 Euro im Monat. Das Geld ist knapp und reicht zum Beispiel nicht aus, um einen Führerschein zu machen. Deshalb würde sich Anthony gerne am Wochenende etwas dazuverdienen. Doch davon müsste er 75 Prozent ans Jugendamt abgeben. Somit lohnt sich ein Nebenjob für ihn nicht.

Björn Redmann vom Kinder- und Jugendhilferechtsverein in Dresden berät junge Menschen, die in Einrichtungen der Erziehungshilfe oder in Pflegefamilien leben. Er erfährt immer wieder, dass die betroffenen Jugendlichen das Gesetz als ungerecht empfinden: "Sie fühlen sich benachteiligt gegenüber denjenigen, die zu Hause groß werden können." Deutschlandweit sind knapp 240.000 Pflegekinder von dem Gesetz betroffen, das es bereits seit Anfang der 1990er Jahre gibt.

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