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Corona in Asylunterkünften

Leben mit dem Ansteckungsrisiko

Asylunterkunft Aschauer Straße in München
von Michael Haselrieder und Anne Herzlieb

Viele Asylbewerber in Deutschland leben in kleinen Zimmern - zu viert oder sechst. Den Corona-Abstand von 1,5 Metern einzuhalten, ist da oft unmöglich. Toiletten, Duschen und Küche werden in der Regel gemeinsam benutzt.

Datum:
02.06.2020
Verfügbarkeit:
Video leider nicht mehr verfügbar

In Bayern sind drei Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften gelebt haben, nach einer Coronavirus-Infektion gestorben. In einem Fall hat nun die Staatsanwaltschaft München ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Das teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I Frontal21 mit. Der 35-jährige Mann aus Afghanistan lebte in der staatlichen Gemeinschaftsunterkunft in der Aschauer Straße in München und hatte sich dort offenbar mit dem Virus angesteckt. Vorerkrankungen sind nach Auskünften der Angehörigen nicht bekannt.

Asylbewerber klagte über Symptome

Die für die Unterkunft verantwortliche Regierung von Oberbayern, das Münchner Gesundheitsamt und das Bayerische Innenministerium wiesen die Vorwürfe zurück. „Die bayerischen Behörden haben rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen ergriffen“, erklärte der Sprecher von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Der Asylbewerber hatte am 3. April 2020 erstmals über Symptome wie Fieber und Kopfscherzen geklagt und die Leitung der Unterkunft informiert. Es dauerte vier Tage, bis zum 7. April 2020, bis er persönlich von einem Arzt untersucht wurde. Das Angebot, ihn in ein Krankenhaus zu bringen, habe der Asylbewerber zu dem Zeitpunkt abgelehnt, teilte das Innenministerium mit. Weitere drei Tage später wurde er nach einem positiven Corona-Test auf die Intensivstation des Münchner Klinikums rechts der Isar gebracht. Dort starb der 35-Jährige am 25. April 2020.

Ermittlungen gegen mehrere Personen

Die Anwältin des Verstorbenen, Katharina Camerer, hat Strafanzeige gestellt und erklärte gegenüber Frontal 21: „Es wurde nicht verhindert, dass mein Mandant sich ansteckt, obwohl es in der Unterkunft bereits einen bekannten COVID-19-Fall gab. Außerdem wurde er erst sehr spät in ein Krankenhaus gebracht.“ Die Staatsanwaltschaft München führt die Ermittlungen gegen Unbekannt und teilte mit: „Die Anzeige richtet sich gegen eine Mehrzahl namentlich noch nicht bekannter Personen, darunter die Verantwortlichen der Regierung von Oberbayern als Träger der betroffenen Gemeinschaftsunterkunft, die Verantwortlichen des zuständigen Gesundheitsamts sowie mit dem Verstorbenen befasste Rettungsdienstmitarbeiter bzw. Ärzte.“

In Asylunterkünften ist es in Deutschland in den vergangenen Monaten immer wieder zu Corona-Ausbrüchen gekommen. Die Bewohner schlafen oft in Mehrbettzimmern und müssen sich Küche, Duschen und Toiletten teilen. Sozialverbände und Flüchtlingsorganisationen kritisieren diese Praxis und fordern die Auflösung großer Unterkünfte sowie eine dezentrale Unterbringung.

Thema: Corona-Krise

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