Grundsteuer: "Verfassungsrechtliche Bedenken"
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Deshalb empfehle man "gegen die Bescheide rechtzeitig, also einen Monat nach Erhalt" beim Finanzamt Einspruch zu erheben, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.
Deshalb empfehle man "gegen die Bescheide rechtzeitig, also einen Monat nach Erhalt" beim Finanzamt Einspruch zu erheben, so Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler.