"Menschenrechtsstandards bleiben bestehen"
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Der Migrationsexperte Gerald Knaus hält es für vertretbar, Asylanträge in sicheren Drittstaaten zu prüfen, mit denen die EU Abkommen geschlossen hat. "Es ist kein Aufheben der Menschenrechtsstandards, die bleiben ja bestehen", so Knaus.