Verbraucherschützer: Viele Beschwerden über Mogelpackungen

    Verbraucherschützer warnen:Immer mehr Beschwerden über Mogelpackungen

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    Weniger Inhalt, aber dafür teurer: Verbaucherschützer melden einen Rekord an Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen. Diese Beispiele nennen sie.

    Listerine- Flaschen stehen in einem Regal, aufgenommen am 11.03.2016
    Die Mundspülung Listerine von Johnson & Johnson, aktuelle "Mogelpackung des Monats" der Verbraucherzentrale Hamburg, ist um mehr als ein Drittel teurer geworden. (Archivfoto)
    Quelle: Imago

    Immer häufiger verteuerten Anbieter Produkte, indem sie in weitgehend gewohnter Verpackung weniger Inhalt verkaufen, wie die Verbraucherzentrale Hamburg und die Stiftung Warentest mitteilten.
    Die Verbraucherschützer meldeten einen neuen Rekord an Beschwerden über versteckte Preiserhöhungen.

    "Beispiele übertreffen bei weitem die Inflationsrate"

    Sie nannten mehrere Beispiele:
    • So schrumpfte das Kakaopulver Suchard Express von 500 auf 400 Gramm und ist damit 25 Prozent teurer.
    • Das Duschgel Duschdas Sport hat weniger Inhalt und wird gleichzeitig teurer - eine Verteuerung um 22 Prozent.
    • Auch die Mundspülung Listerine von Johnson & Johnson, aktuelle "Mogelpackung des Monats" der Verbraucherzentrale Hamburg, führt ebenfalls zu einer doppelten Preiserhöhung: Sie ist um mehr als ein Drittel teurer geworden.
    "Die meisten der von uns gezeigten Beispiele übertreffen bei weitem die Inflationsrate", erklärte Ina Bockholt von der Stiftung Warentest. Die Inflation lag für Lebensmittel im Juli 2023 bei 11,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

    Immer mehr Discounter- und Biomarken betroffen

    Laut Verbraucherzentrale Hamburg begann der Trend bereits 2022: Vom ersten auf das zweite Halbjahr verdoppelten sich die bestätigten Fälle fast. Und: Fiel das Phänomen früher überwiegend bei klassischen Marken auf, sind inzwischen öfter auch Discounter- und Biomarken betroffen.
    Illegal ist die Praxis der Hersteller in der Regel zwar nicht, wie die Verbraucherschützer betonten - aber "äußerst intransparent". Die Inhaltsänderung werde oft versteckt oder verschleiert, teils werde sie auch kommuniziert, aber so, als wäre es ein Vorteil: "New Size" heiße es dann oder "Neue Form für feineren Genuss".

    "Shrinkflation" - versteckte Preiserhöhungen

    Versteckte Preiserhöhungen fallen unter den Begriff Shrinkflation. Der Begriff setzt sich zusammen aus dem englischen Wort "shrink" für schrumpfen und Inflation. Die Zeitschrift "test" nennt in ihrer aktuellen Ausgabe weitere Shrinkflation-Beispiele unter www.test.de/shrinkflation.
    Quelle: AFP

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