Verbot von Bezeichnungen:"Klimaneutral"-Urteil: dm legt Berufung ein
|
dm darf Eigenmarken-Produkte laut einem Urteil nicht mehr mit den Worten "klimaneutral" und "umweltneutral" bewerben. Das Unternehmen hat dagegen nun Berufung eingelegt.
dm wirbt auf einigen Eigenmarken-Produkten mit der Bezeichnung "umweltneutrales Produkt".
Quelle: dpa
Die Drogeriemarktkette dm hat im Rechtsstreit um die Bezeichnung von Produkten als "klimaneutral" und "umweltneutral" Berufung eingelegt, bestätigte ein Unternehmenssprecher. dm-Chef Christoph Werner sagte dem SWR:
Immer mehr Unternehmen werben mit "klimaneutralen" Produkten. Doch viele Angebote entpuppen sich als Mogelpackungen ohne Umweltnutzen. Klimaschutz per Etikett - was ist dran? 26.05.2023 | 17:00 min
Kampf ums Klima - Warum CO2-Kompensationen Menschen vertreiben:
Urteil im Juli: dm darf Produkte nicht mehr "klimaneutral" nennen
Das Landgericht Karlsruhe hatte Ende Juli auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hin entschieden, dass dm-Eigenmarken nicht mehr mit den Begriffen "klimaneutral" und "umweltneutral" beworben werden dürfen.
Die Drogeriemarktkette hatte bereits im Anschluss angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Die Berufung ist laut Unternehmen nun beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingereicht worden.
Wie das Landgericht im Juli seine Entscheidung begründet hat:
Aufdrucke wie "klimaneutral" auf Produkten versprechen oft mehr, als sie einlösen können. Ein Gericht hat nun in einem Fall der Drogeriemarktkette dm die Werbung damit untersagt.