Bundespatentgericht: Impfstoffpatent von Curevac ungültig
Urteil des Bundespatentgerichts:Corona-Impfstoffpatent von Curevac ungültig
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Curevac hat im Patentstreit mit seinem Rivalen Biontech einen Rückschlag eingesteckt. Das Bundespatentgericht erklärte das von Curevac beanspruchte Impfstoffpatent für nichtig.
Die Curevac-Aktien brachen im deutschen Börsenhandel um mehr als 40 Prozent ein.
Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild
Das Biotechunternehmen Curevac muss im Patentstreit mit seinem Rivalen Biontech einen Rückschlag einstecken. Das Bundespatentgericht erklärte am Dienstag ein von Curevac beanspruchtes europaweites mRNA-Grundlagenpatent zu Impfstoffen in Deutschland für ungültig.
Der Vorsitzende Richter Walter Schramm sagte bei der Urteilsverkündung am Dienstag in München:
Das Patent wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
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Vorsitzender Richter Walter Schramm
Curevac-Aktien brachen im deutschen Börsenhandel um mehr als 40 Prozent ein. Curevac kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung vor dem Bundesgerichtshof einlegen zu wollen.
Curevac wirft Biontech Patentverletzung vor
Die Mainzer Firma Biontech war mit ihrem Covid-19-Impfstoff bekannt geworden, den das Unternehmen mit seinem Partner Pfizer in der Corona-Pandemie milliardenfach verkauft hat. Der Konkurrent Curevac wirft Biontech vor, damit Patente des Tübinger Unternehmens verletzt zu haben und reichte im Sommer 2022 Klage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Biontech wies die Vorwürfe zurück und lässt prüfen, ob diese Schutzrechte überhaupt gültig sind. Das Landgericht Düsseldorf unterbrach dort laufende Verfahren zu Schutzrechten, bis deren Gültigkeit geklärt ist.
Biontech: Patent zu Unrecht erteilt worden
In dem Münchner Prozess ging es um eine Klage von Biontech gegen Curevac. Biontech forderte darin, ein Patent von Curevac zu Impfstoffen für nichtig erklären zu lassen. Nach Ansicht von Biontech hat das Europäische Patentamt das Schutzrecht im Jahr 2010 zu Unrecht erteilt.
Denn das patentierte System zur genetischen Vakzinierung beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Biontechs Argument stieß bei den Richtern auf offene Ohren.
Wir sind vorläufig der Auffassung, dass es an der erfinderischen Tätigkeit fehlen dürfte.
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Vorsitzender Richter Walter Schramm
Die Curevac-Anwälte konnten die Richter in der Fachdiskussion mit den Biontech-Anwälten am Dienstag offenkundig nicht vom Gegenteil überzeugen.
Verfahren zu sieben verbliebenen Patenten werden fortgesetzt
Die Urteilsbegründung will das Gericht wie üblich erst später nachliefern. Curevac verwies darauf, dass die Verfahren zu den sieben verbliebenen Schutzrechten von Curevac fortgesetzt würden und von dem Urteil nicht betroffen seien.
Biontech begrüßte die Entscheidung des Bundespatentgerichts, "die unseren Standpunkt in Patentfragen unterstreicht und deutlich macht, dass unsere Forschungsarbeit originär ist".
Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges Signal, denn wir sind der Meinung, dass dieses Patent von Curevac nie hätte erteilt werden dürfen, weil es die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt.
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