Frist für Ex-Audi-Chef Stadler endet: Geständnis oder Haft

    Audi-Prozess in München:Geständnis oder Haft: Frist für Ex-Chef endet

    Redakteur Peter Aumeier, ZDF-Landesstudio Bayern.
    von Peter Aumeier
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    Der Prozess um Dieselmanipulationen ist eines der prominentesten Gerichtsverfahren Deutschlands. Viele erwarten ein Geständnis des Hauptangeklagten - sonst droht eine Haftstrafe.

    Qualmender Auspuff eines Dieselfahrzeugs
    Der Prozess um den "Diesel-Skandal" ist auch nach 2,5 Jahren noch nicht zu Ende.
    Quelle: dpa

    "Diesel-Skandal", "Audi-Prozess", "Stadler-Prozess" - das Gerichtsverfahren in München zur Aufarbeitung der Dieselmanipulationen bei Volkswagen und der Konzerntochter Audi hat unterschiedliche Namen. Und einen Hauptangeklagten: Ex-Audi-Vorstand Rupert Stadler.
    Seit dem 30. September 2020 steht der heute 60-Jährige vor Gericht. In der vergangenen Woche hatte das Landgericht München dem früheren Vorstandschef bei einem Geständnis und einer Zahlung von 1,1 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt. Verteidigung und Staatsanwaltschaft hatten sich Bedenkzeit erbeten. An diesem Mittwoch läuft diese Frist ab.
    Abgase aus dem Auspuff eines Dieselfahrzeugs.
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    Stadler beteuert Unschuld

    Seit Prozessbeginn vor über zweieinhalb Jahren hat Stadler seine Unschuld beteuert, war auch während des ganzen Prozesses nicht davon abgerückt. Nach Einschätzung der Wirtschaftsstrafkammer dürfte der ehemalige Audi-Chef spätestens im Juli 2016 erkannt haben, dass die Abgaswerte von Dieselautos manipuliert, gewesen sein könnten.
    Statt der Sache auf den Grund zu gehen und die Handelspartner zu informieren, habe Stadler den Verkauf der Autos weiterlaufen lassen. Der Ex-Audi-Vorstand ist deshalb wegen Betruges durch Unterlassen angeklagt.

    Geständnis - oder Haft

    Daher komme für Stadler, so das Gericht, eine Freiheitsstrafe in Betracht - aber auch auf Bewährung. Voraussetzung: Er gesteht.

    Gibt es einen Deal?

    In den vergangenen Wochen hatte es bereits zwei sogenannter Rechtsgespräche zwischen dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und den Verteidigern gegeben, also der Möglichkeit eines sogenannten "Deals". Beim zweiten Gespräch über eine entsprechende Verständigung haben, so der Vorsitzenden Richter Stefan Weickert, sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft Vorbehalte geäußert.
    Der Staatsanwalt habe eine Bewährungsauflage von zwei Millionen Euro verlangt und auf die Häuser, Eigentumswohnungen und Bankkonten in Stadlers Besitz verwiesen.
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    nachgehakt14.02.2020 | 1:19 min
    Stadlers Anwälte wiederum hatten darauf hingewiesen, dass Stadler bereits 4,1 Millionen Euro Schadenersatz wegen Pflichtverletzung an die Audi-Mutter Volkswagen gezahlt habe.
    Der vom Gericht ins Auge gefasste Strafrahmen von anderthalb bis zwei Jahren sei zu hoch, so die Verteidiger. Zudem müsse Stadler auch noch Gerichtskosten in Höhe von rund einer Million Euro zahlen.

    Chronologie des Diesel-Skandals








    Wirtschaftskammer bleibt hart

    Auch der Vorsitzende Richter Stefan Weickert machte bereits seine Haltung klar: Die Wirtschaftsstrafkammer werde am Strafrahmen nichts mehr ändern; Stadler sei der höchstrangige Angeklagte und verfüge über ein auskömmliches Vermögen.
    Mit einer gewissen Spannung blicken daher nun viele auf die Stellungnahme von Stadler und dessen Verteidiger an diesem Mittwoch. Eines scheint offenkundig: Ohne ein Geständnis wird der Ex-Audi-Chef kaum um eine Haftstrafe herumkommen.

    Andere Beteiligte haben bereits gestanden

    Mit Stadler sitzen noch drei ehemalige VW-Ingenieure auf der Anklagebank: Der ehemalige Chef der Audi-Motorenentwicklung und Porsche-Entwicklungsvorstand, Wolfgang Hatz, und zwei seiner leitenden Ingenieure. Alle hatten gestanden, dass sie die Ausgestaltung der Motoren-Software für die unzulässige Abschalteinrichtung veranlasst hatten.

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    Der Prozess im Dieselskandal gegen Ex- Audi-Vorstandschef Stadler und Motorenentwickler Hatz wird wohl anders ausgehen, als mancher erwartet. In Aussicht: Ein Deal. Ein fairer?
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    Ruprecht Stadler und Wolfgang Hatz
    Kommentar
    Hatz steht damit eine Bewährungsstrafe mit einer Geldstrafe von 400.000 Euro in Aussicht, dem mitangeklagten Ingenieur Giovanni P. eine Bewährungsstrafe mit Zahlung von 50.000 Euro. Das Verfahren gegen den als Kronzeugen aufgetretenen anderen Ingenieur wurde eingestellt. Dieser hatte einer Strafzahlung von 25.000 Euro zu leisten.
    Kommt es am Mittwoch zum erwarteten "Deal", so ist das noch nicht das Ende des Prozesses. Aber dieses könnte dann sehr schnell kommen, mit einem Urteil vielleicht schon im kommenden Monat.
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