Bundestag beschließt Gesetz gegen Arznei-Engpässe

    Gesetz im Bundestag beschlossen:Wie Arznei-Engpässe verhindert werden sollen

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    Lieferengpässe bei Arzneimitteln soll es bestenfalls nicht mehr geben: Ein entsprechendes Gesetz ist heute durch den Bundestag beschlossen worden. Das ist geplant.

    Auf einem Tisch steht eine Flasche Fiebersaft für Kinder
    War zeitweise kaum zu bekommen: Fiebersaft für Kinder von mehreren Herstellern
    Quelle: Imago

    Lieferengpässe bei Medikamenten besonders für Kinder sollen künftig mit zusätzlichen Maßnahmen zuverlässiger abgewendet werden. Der Bundestag hat dazu am Freitag ein Gesetz der Ampel-Koalition beschlossen. Auslöser der Reform, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) auf den Weg brachte, waren nicht zuletzt die Lieferschwierigkeiten bei Kindermedikamenten wie Fieber- und Hustensäften in der Adventszeit.
    Lauterbach sagte, eine übertriebene Ökonomisierung habe die Versorgung mit patentfreien Medikamenten über die vergangenen Jahre deutlich verschlechtert. Mittlerweile sei es eine "unhaltbare" Situation. Der SPD-Politiker rechtfertigte Mehrausgaben insbesondere für Kinder.

    Wenn wir hier sparen, ist das nicht ethisch. 

    Karl Lauterbach, Gesundheitsminister (SPD)

    Schon länger Nachschubprobleme

    Generelle Nachschubprobleme gibt es schon länger: Auch Mittel für Erwachsene waren davon betroffen, etwa Krebsmedikamente und Antibiotika. Aktuell sind beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gut 490 Meldungen zu Engpässen erfasst. Ende April stellte das Bundesgesundheitsministerium auch einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder fest. Besserung soll das nun vom Bundestag beschlossene "Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz" bringen.

    Das ist laut Gesetzentwurf geplant:

    • Sicherheitspuffer: Für alle Medikamente mit Rabattverträgen der Krankenkassen sollen Hersteller einen Vorrat anlegen müssen - im Umfang einer durchschnittlichen Liefermenge für sechs Monate. Zunächst war ein Drei-Monats-Puffer geplant. Der Verband der Hersteller patentfreier Medikamente, Pro Generika, warnte schon, dass Produktionskapazitäten dafür fehlten. Zudem verursache die Lagerhaltung mehr Kosten - und das verschärfe den Kostendruck als eine Ursache für Ausstiege aus der Produktion.
    • Mittel für Kinder: Hier soll es keine Rabattverträge mehr geben, mit denen Preise für die Kassen als Großabnehmer gedrückt werden. Hersteller sollen ihre Abgabepreise auch einmalig um bis zu 50 Prozent des zuletzt geltenden Festbetrags anheben dürfen - also des maximalen Betrags, den die gesetzlichen Kassen bisher für ein Präparat zahlen. Neue Festbeträge soll es dann für Kindermedikamente nicht mehr geben. Außerdem soll generell eine Liefermenge für vier Wochen beim Großhandel als Vorrat auf Lager gehalten werden müssen.
    • Apotheken: Für Apotheken soll ein Austausch zu ähnlichen Präparaten leichter werden. Mit Krankenhausapotheken sollen sie bei Engpässen auch einfacher Medikamente gegenseitig austauschen können. Das Bundesinstitut für Arzneimittel soll mehr Informationen aus dem Markt bekommen und ein Frühwarnsystem einrichten.
    • Kassen: Bei Ausschreibungen der Kassen sollen europäische Pharmahersteller mehr zum Zug kommen. Insgesamt rechnen die Kassen mit jährlichen Mehrkosten "mindestens im hohen dreistelligen Millionenbereich", wie der Spitzenverband warnte. Dem stehe die bloße Erwartungshaltung auf Liefersicherheit gegenüber.
    • "Zu Risiken und Nebenwirkungen ...": In Werbespots und Anzeigen für Medikamente soll der bekannte vorgeschriebene Warntext geändert werden und künftig lauten: "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke". Damit solle "gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung getragen werden", heißt es im Entwurf.

    Was das Gesetz darüber hinaus auf den Weg bringen soll

    Die Ampel-Koalition hat im Bundestag auch noch weitere Regelungen an das Gesetz angehängt:
    • Krankschreibungen: Nach dem Aus einer Corona-Sonderregelung im April sollen Krankschreibungen per Telefon auch ohne Praxisbesuch dauerhaft möglich werden - vorausgesetzt, es geht um Erkrankungen ohne schwere Symptome und man ist bei dem Arzt oder der Ärztin schon aus früheren Behandlungen bekannt. Das soll Praxen und Patienten, besonders Eltern mit Kindern, entlasten.
    • Suchtpolitik: Angebote zu Untersuchungen der Inhaltsstoffe von Drogen sollen bundesweit möglich werden. Dafür soll das Verbot von "Substanzanalysen" durch Personal in Drogenkonsumräumen im Betäubungsmittelgesetz wegfallen. Die Länder sollen Modellvorhaben erlauben können, "wenn mit der Analyse eine Risikobewertung und gesundheitliche Aufklärung verbunden ist". Die Grünen-Fachpolitikerin Linda Heitmann sagte, damit könnten Erwachsene Drogen "risikoärmer" konsumieren. So erreiche man gerade auch Konsumierende in der Club- und Festivalkultur, könne aufklären und Gesundheitsrisiken mindern.
    • Krankschreibungen: Nach dem Aus einer Corona-Sonderregelung im April sollen Krankschreibungen per Telefon auch ohne Praxisbesuch dauerhaft möglich werden - vorausgesetzt, es geht um Erkrankungen ohne schwere Symptome und man ist bei dem Arzt oder der Ärztin schon aus früheren Behandlungen bekannt. Das soll Praxen und Patienten, besonders Eltern mit Kindern, entlasten.
    Quelle: dpa, AFP

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