Abos und Accounts nach dem Tod:Wie Sie den digitalen Nachlass regeln
von Sven-Hendrik Hahn
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Auch nach dem Tod laufen digitale Abos weiter, Accounts auf Facebook und Instagram sind verwaist. Der digitale Nachlass wird oft vergessen, hilft den Angehörigen aber erheblich.
Unser Leben ist längst auch digital: Soziale Netzwerke, Musik, Filme, Einkäufe oder Onlinebanking finden im Netz statt. Was geschieht damit, wenn wir sterben?
Kaum Kenntnis über existierende Accounts und Verträge
Das kann sogar Kosten verursachen, denn das Problem ist: Auch kostenpflichtige Verträge laufen weiter, wenn der digitale Nachlass nicht geklärt ist, warnt Annika Breitinger von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: "Das ist tatsächlich ein Fall, den wir sehr oft haben. Die Verbraucher kommen mit einer Rechnung oder einer Mahnung oder gar einem Inkassoschreiben zu uns, das zeigt, dass auf die verstorbene Person noch ein Vertrag lief", berichtet sie. Denn:
Abos laufen nach dem Tod weiter
Denn den Überblick über alle digitalen Zugänge haben meist die Nutzerinnen und Nutzer selbst - wenn überhaupt. Dann laufen nach dem Tod unter Umständen die Abos für Musik und Streaming über Monate weiter oder Accounts auf Facebook, Instagram oder auch WhatsApp bleiben aktiv.
Für die Expertin ist das nachvollziehbar:
Feste Regeln fürs digitale Leben nach dem Tod
Denn um Missbrauch etwa mit falschen Todesmeldungen zu vermeiden, gibt es feste Regeln für das digitale Leben nach dem Tod. Viele Anbieter wie Facebook, Instagram oder Google bieten eigene Services für Hinterbliebene an. Mit einem Nachweis, etwa der Sterbeurkunde oder dem Erbschein, kann das Profil gelöscht oder in den sogenannten Gedenkzustand versetzt werden.
Was konkret geschieht, bestimmen die Erben: In einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof nämlich festgelegt, dass auch digitale Daten und Zugriffsrechte vererbt werden wie reale Gegenstände.
Gute Vorsorge hilft Angehörigen
Gute Vorsorge hilft also Stress für die Angehörigen zu vermeiden: Auf einer Liste Anbieter, Account und Kennwort notieren sowie festlegen, was mit dem Profil geschehen und wer sich darum kümmern soll. Das gilt auch für Verkaufsplattformen wie Ebay oder Amazon.
Wichtig auch: Für welche Fälle gilt die Vollmacht, zum Beispiel "über den Tod hinaus" oder bereits bei schwersten Erkrankungen, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Accounts zu pflegen oder Abos zu nutzen.
Liste mit Accounts und Abos an sicheren Ort legen
Die Liste ist wichtig und sie sollte nicht in falsche Hände geraten: "Wir empfehlen da, dass man diese Liste an einem sicheren Ort ablegt, wo man aber eben selbst ohne zusätzlichen Aufwand und Kosten Zugriff hat", rät die Verbraucherschützerin. Ein vorhandenes Bankschließfach sei eine Option, das Prinzip ist aber klar: Die Liste sollte man so verwahren, dass zu Lebzeiten alles geheim bleibt und nach dem Tod gefunden wird. Sinnvoll kann auch sein, dort die Kennwörter oder PIN-Nummern für Handy und PC zu notieren, falls man vertrauten Menschen Zugriff gewähren möchte.
Geldgeschäfte benötigen Erbschein
Komplizierter ist es mit Geldgeschäften, denn für Banken gelten schärfere Regeln: "Das Bankkonto steht ja für die Beziehung des Verstorbenen zur Bank. Also, das endet tatsächlich mit dem Tod", weiß Breitinger:
Für den Zugriff aufs Konto braucht es wieder einen Erbschein. Einfacher ist auch hier, zu Lebzeiten eine Bankvollmacht zu erteilen für den Fall der Fälle.
Unsere Tipps für den digitalen Nachlass:
- Bestimmen Sie schriftlich, was mit Ihren Accounts nach dem Tod passieren soll.
- Benennen Sie vertraute Menschen, die das umsetzen, und halten Sie die Kennwörter aktuell.
- Holen Sie sich im Zweifel Hilfe, etwa bei Verbraucherzentralen oder bei Sozialverbänden. Die sind günstiger als kommerzielle Anbieter.
Diese Vorsorge ist einfach, entlastet aber Nahestehende erheblich - denn das digitale Leben endet nicht zwangsläufig mit dem Tod.
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