Debatte um "Rentensplitting": Ampel hält an Witwenrente fest

    Debatte um "Rentensplitting":Berlin hält an Rente für Hinterbliebene fest

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    Sollte die Rente für Witwer und Witwen gestrichen und durch "Rentensplitting" abgelöst werden? Das schlägt die Wirtschaftsweise Schnitzer vor - die Bundesregierung winkt ab.

    Sachsen, Dresden: Zwei Rentner sitzen auf einer Bank.
    Die Wirtschaftsweise Schnitzer hat vorgeschlagen, künftig alle Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen.
    Quelle: dpa

    Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann in Berlin. Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor.

    Die Hinterbliebenenrente ist sicher.

    Christiane Hoffmann, stellvertretende Regierungssprecherin

    Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.

    Wirtschaftsweise bringt "Rentensplitting" ins Spiel

    Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläuterte im Deutschlandfunk:

    Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.

    Monika Schnitzer, Wirtschaftsweise

    Ihre Idee sei es, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen - "Rentensplitting" nennt sie es. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neu geschlossene Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.
    Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte. Die Witwen- und Witwerrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

    Schnitzer: Rentensplitting als Anreiz für Erwerbstätigkeit

    Zeitlich ist die aktuelle Rente für Witwer und Witwen nicht befristet. Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.
    Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: "Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen."
    Das hat sich mit der Rentenerhöhung im Juli geändert:

    Was sich ändert
    :Mehr Rente ab Juli

    Ab Juli gibt es mehr Geld für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner, außerdem zieht bei der Berechnungsgrundlage der Osten mit dem Westen gleich. Fragen und Antworten.
    Baden-Württemberg, Weingarten: Eine Rentnerin hält in Weingarten ihren geöffneten Geldbeutel in ihrer Hand.
    FAQ
    Quelle: dpa

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