Eilantrag in Karlsruhe scheitert:"Tag X"-Demo in Leipzig bleibt verboten
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Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag gegen das Verbot der linksextremen "Tag X"-Demo abgelehnt. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Leipzig den Stadt-Erlass bestätigt.
Eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen das Verbot der linksradikalen "Tag X"-Demonstration in Leipzig ist gescheitert. Der Eilantrag mit einer Verfassungsbeschwerde sei mit Beschluss vom Samstag nicht zur Entscheidung angenommen worden und damit für das Gericht gegenstandslos, teilte ein Sprecher in Karlsruhe mit.
Damit bleiben die Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichts Leipzig vom Freitag bestehen, denen zufolge das Verbot rechtmäßig ist. Der Eilantrag gegen das Demo-Verbot war am Samstagvormittag in Karlsruhe eingegangen. Bereits das Verwaltungsgericht Leipzig hatte in einem Eilverfahren die von der Stadt erlassene Verbotsverfügung bestätigt.
Bei der Demonstration von Unterstützern einer Gruppe Linksextremisten um die zuletzt verurteilte Lina E. sei mit "hoher Wahrscheinlichkeit von einem unfriedlichen Verlauf" auszugehen, erklärte das Verwaltungsgericht. In linken Kreisen war bundesweit für die geplante Demo an diesem Samstag mobilisiert worden.
Die Stadt Leipzig hat eine für Samstag geplante Demonstration von Anhängern der linksextremen Studentin Lina E. verboten.02.06.2023 | 1:41 min
Gericht: Gewalttätige Ausschreitungen zu befürchten
Aus Sicht des Verwaltungsgerichts ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich die Mobilisierung im Internet einschließlich des Demonstrationsaufrufs auch an eine gewaltbereite autonome linksextremistische Szene gerichtet habe. Auch wenn es inzwischen eine Distanzierung von Gewaltaufrufen gegeben habe und zuletzt zu einer friedlichen Demonstration aufgerufen worden sei, bleibe zu befürchten, dass aus der angemeldeten Versammlung heraus Gewalttätigkeiten begangen würden.
Die Stadt Leipzig hatte die Kundgebung mit dem Motto "United we stand - Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!" verboten, weil ein "unfriedlicher Verlauf" zu befürchten sei.
Nach den "derzeit erkennbaren Umständen" sei die öffentliche Sicherheit bei Abhalten der geplanten Versammlung "unmittelbar gefährdet", hieß es. Ein Versammlungsverbot sei eine "geeignete Maßnahme", um dies zu verhindern.
Demo-Aufruf nach Urteil gegen Lina E.
Der Demo-Aufruf der linken Autonomen ist eine Reaktion auf die Verurteilung der Studentin Lina E. und drei Mitangeklagte wegen Überfällen auf vermeintliche oder tatsächliche Neonazis. Bereits während der Urteilsverkündung und später am Abend gabe es Proteste, bei denen Polizisten massiv angegriffen wurden.
Lina E. war vor dem Oberlandesgericht Dresden zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Sie kann unter Auflagen vorerst auf freiem Fuß bleiben - bis das Urteil rechtskräftig ist. Auch die drei mitangeklagten Männer bekamen mehrjährige Haftstrafen.
Quelle: AFP, dpa