Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe gegen Nicolas Sarkozy

    Frankreichs Ex-Präsident:Gericht bestätigt Hafturteil gegen Sarkozy

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    Haftstrafe bestätigt: Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy ist mit seiner Berufung gegen ein Korruptionsurteil aus dem Jahr 2021 gescheitert. Seine Anwältin kündigte Revision an.

    Ex-Staatschef Nicholas Sarkozy, aufgenommen am 17.05.2023 in Paris (Frankreich)
    Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy hat seinen Berufungsprozess verloren.
    Quelle: epa

    Ein Berufungsgericht hat das Urteil gegen Frankreichs früheren Präsidenten Nicolas Sarkozy wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme bestätigt. Das Gericht in Paris hielt in seinem Urteil am Mittwoch an der Verurteilung des 68-Jährigen in erster Instanz zu drei Jahren Haft fest, von der er ein Jahr mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbüßen muss. Die anderen beiden Jahre sind zur Bewährung ausgesetzt.

    Sarkozys Anwältin kündigt Revision an

    Sarkozys Verteidigerin kündigte nach der Entscheidung des Berufungsgerichts an, in Revision zu gehen. "Die Justiz ist manchmal ein sehr langer und schwieriger Weg, wir befinden uns noch am Anfang dieses Weges und dieser setzt sich fort", sagte Anwältin Jacqueline Laffont in Paris. "Nicolas Sarkozy ist unschuldig, was die ihm vorgeworfenen Taten angeht."
    Man werde sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen. «Wir geben diesen Kampf nicht auf, der ein gerechter Kampf ist angesichts eines besonders ungerechten Urteils.

    Sarkozys Verhalten habe Unabhängigkeit der Justiz gefährdet

    Konkret geht es in dem Verfahren darum, dass der ehemalige konservative Präsident 2014 über seinen langjährigen Anwalt Thierry Herzog versucht haben soll, von dem Juristen Gilbert Azibert Ermittlungsgeheimnisse in einer anderen Affäre zu erhalten.
    Im Gegenzug wurde Azibert Unterstützung bei der Bewerbung um einen Posten in Monaco angeboten. Im Kern habe dieses Verhalten die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet, argumentierte die Anklage.

    Herzog und Azibert ebenfalls verurteilt

    Auch Herzog und Azibert wurden in erster Instanz zu jeweils drei Jahren Haft verurteilt, zwei davon auf Bewährung. Das Berufungsgericht bestätigte diese Strafen am Mittwoch.
    Wie die Vorsitzende Richterin Sophie Clément in der Urteilsbegründung sagte, wiegten die von Sarkozy begangenen Taten umso schwerer, weil sie von einem ehemaligen Präsidenten begangen worden seien.

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