Entscheidung im Fall Maier:Rechter Richter muss in den Ruhestand
von Christoph Schneider
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Statt ins Richteramt zurückzukehren, wurde der ehemalige AfD-Abgeordnete Jens Maier in den Ruhestand versetzt. Das Urteil wurde nun bestätigt.
Der AfD-Politiker Jens Maier muss in den vorzeitigen Ruhestand. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am Donnerstag, dass der frühere Bundestagsabgeordnete nicht mehr als Richter arbeiten darf und wies die Revision des 61-Jährigen gegen ein Urteil des Leipziger Dienstgerichtes zurück.
Dieses hatte die Versetzung des 61-Jährigen im vergangenen Dezember für zulässig erachtet und dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen unter anderem auch in sozialen Medien begründet. Das Urteil enthalte keine Rechtsfehler, befand nun der BGH
Verfassungsschutz stufte Maier als rechtsextrem ein
Bis 2017 war Maier Richter am Landgericht Dresden. Dann wurde er in den Bundestag gewählt. Immer wieder fiel Maier mit umstrittenen Positionen auf, der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als Rechtsextremisten ein.
Der heute 61-Jährige, in Bremen geboren, und in den 1990er Jahren nach Sachsen gezogen, gehörte dem offiziell aufgelösten völkisch-nationalen "Flügel" der AfD an.
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Landgericht Leipzig: Versetzung in Ruhestand "zwingend geboten"
Als Abgeordneter ruhte sein Richteramt. 2021 aber, als er nicht wieder in den Bundestag gewählt wurde, beantragte Maier die Rückkehr in den Justizdienst, sollte Richter am Amtsgericht Dippoldiswalde werden. Doch das sächsische Justizministerium stützte sich auf das Deutsche Richtergesetz und suspendierte ihn vom Dienst.
In § 31 des Richtergesetzes heißt es, dass ein Richter in den Ruhestand versetzt werden kann, "wenn Tatsachen außerhalb seiner richterlichen Tätigkeit eine Maßnahme dieser Art zwingend gebieten, um eine schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwenden."
Im Rahmen eines Eilverfahrens wurde diese Suspendierung bestätigt. Und im Hauptsacheverfahren wenige Monate später entschied das Richterdienstgericht am Landgericht Leipzig im Dezember 2022: Die endgültige Versetzung von Jens Maier in den Ruhestand sei "zwingend geboten" "zur Abwehr einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege …".
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Posts von AfD-Mitglied: Verstoß gegen Mäßigungsgebot
Fast den ganzen Verhandlungstag ging das Richterdienstgericht detailliert die Auftritte und Reden Maiers durch, sowie die Social-Media-Posts auf seinem Account. Maiers Anwalt Jochen Lober wies an mehreren Stellen darauf hin, dass viele Posts nicht von Maier selbst, sondern von Mitarbeitern stammen. Für das Gericht unerheblich, denn die Öffentlichkeit setze Maiers Account mit seiner Person gleich.
Insgesamt hatte das Leipziger Gericht geurteilt, dass Richterinnen und Richter auch außerhalb ihres Dienstes und bei politischer Betätigung einem Mäßigungsgebot unterlägen, an das sich Kläger Maier aber nicht gehalten habe.
Als besonders gravierend erachtete das Dienstgericht einen Tweet von Maier aus dem März 2019, in dem es heißt: "Wenn Angeklagte 'AfD-Richter' fürchten, haben wir alles richtig gemacht." Hier mache Maier seine eigene Rolle als Richter zum Gegenstand und erwecke den Eindruck, dass er sich als Richter von parteipolitischen Einstellungen leiten lasse, so das Dienstgericht.
Christoph Schneider ist Redakteur in der Fachredaktion Recht & Justiz des ZDF.
Quelle: mit Material von dpa
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